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Lufthansa-Vielflieger müssen mit weniger Bonusflügen leben

Das Oberlandesgericht Köln hat sich heute mit den neuen Geschäftsbedingungen für Bonusmeilen bei der Lufthansa beschäftigt, die vor allem Vielflieger in Anspruch nehmen. Einer davon klagte - weil er weniger Bonusflüge bekommt als früher.

Von Barbara Schmidt-Mattern | 08.01.2013
    Auch wenn der Professor aus Hamburg heute in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Köln verloren hat – der Schaden, den der Premiumkunde Tobias Eggendorfer der Lufthansa eingebrockt hat, ist groß, denn der Rechtsstreit um Bonusmeilen kratzt am Renommee der Fluglinie, gerade bei den so wichtigen Geschäftskunden. Erst einmal aber fühlt sich die Lufthansa jetzt bestätigt. Im Streit um ihr Bonusmeilen-Programm "Miles and More" urteilte der 15. Zivilsenat des OLG Köln heute, dass die Änderungen der Prämienstruktur und die sehr kurzfristige Umstellung zulässig sind. Im Januar 2011 hatte die Lufthansa die Bedingungen geändert, seitdem müssen Vielflieger für Interkontinental-Flüge 15 bis 20 Prozent mehr Bonus-Meilen eintauschen – unterm Strich ist das Miles and More Angebot für die Kunden damit also weniger attraktiv. Dennoch sei die Änderung hinnehmbar. Gerichtssprecher Markus Weber begründet das Urteil so:

    "Dabei hat der Senat vor allen Dingen auf den Durchschnittskunden abgestellt, und ist davon ausgegangen, dass der Durchschnittskunde so etwa über 12.000 Meilen verfügt. Und das hat man sich dann mal angesehen und festgestellt, dass für den Durchschnittskunden sich gar nicht so viel geändert hat".

    Mit der heutigen Entscheidung ist das Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben, das dem Kläger in erster Instanz recht gegeben hatte. Die Richter am Oberlandesgericht sehen die Erhöhung der nötigen Bonusmeilen hingegen auch deshalb als gerechtfertigt an, weil der Prämienkatalog der Lufthansa über sieben Jahre stabil geblieben sei, ohne Berücksichtigung der Inflation. Und nicht nur für Durchschnittskunden, auch für den Kläger selbst habe sich durch die neue Bonusmeilen-Berechnung gar nicht so viel geändert, sagt Gerichtssprecher Weber:

    "Der Kläger mit 900.000 Bonusmeilen, das sind so etwa nach altem System zehn First-Class-Flüge nach Südostasien gewesen, und infolge des neuen Systems sind es dann möglicherweise nur noch acht."

    Der Kläger, der zur Urteilsverkündung nicht erschienen war, erwägt jetzt nach Angaben seiner Anwälte, den Bundesgerichtshof anzurufen. Das Kölner OLG hat die Revision zugelassen, denn am Landgericht sind im Streit um die Bonusmeilen-Berechnung weitere Verfahren anhängig, laut Lufthansa liegt die Zahl der Fälle im dreistelligen Bereich. Gerichtssprecher Markus Weber:

    "Es ist eben kein Einzelfall, sondern betrifft eine Vielzahl von Fällen vergleichbarer Art, und da ist es eben wünschenswert, dass das oberste Gericht da eine Entscheidung trifft."

    Für die Lufthansa, die wegen nachlassenden Komforts und wegen des Streiks der Flugbegleiter im letzten Jahr ohnehin viel Kritik von ihren so wichtigen Business-Kunden einstecken musste, ist der Fall also keineswegs ausgestanden. Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden seien nie gut, sagte ein Lufthansa-Sprecher gegenüber unserem Programm. Man wolle nun versuchen, jeglichen Unmut im Dialog aus dem Weg zu räumen.