Otmar Ogrizek ist Deutscher und arbeitet seit acht Jahren als Sozialarbeiter in einem Jugendhilfe Projekt in Luxemburg Stadt. Jeden Tag pendelt er 80 Kilometer.
"Weil ich halt in der Eifel wohne, dort gebaut habe und dort meine Existenzgrundlage ist und ich werde jetzt nicht, um irgendwelche Leistungen zu erhalten, meinen Wohnsitz wechseln."
Aus der beschaulichen Eifel ist die Tochter inzwischen zum Studieren in die Stadt, nach Saarbrücken umgezogen. Mit seinem luxemburgischen Gehalt liegt der Sozialarbeiter über der Einkommensgrenze. Er bekommt daher für seine Tochter kein BAföG, also keine deutsche Studienbeihilfe. Ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung aus Luxemburg hat er ebenfalls nicht. Obwohl im Großherzogtum das Einkommen der Eltern überhaupt keine Rolle spielt. Jeder Studierende, jede Studierende, ganz gleich ob die Eltern zu den Millionären oder zu den Mindestlohnempfängern zählen wird pro Jahr mit 17. 700 Euro Studienbeihilfe bedacht. Vorausgesetzt, der Student oder die Studentin hat ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg. Das aber ist bei den Ogrizeks nicht der Fall. Der Familienvater empfindet diese Residenz-Regel als zutiefst ungerecht.
"Weil ich die gleichen Beiträge wie ein luxemburgischer Arbeitnehmer bezahle. Ich bezahle meine Steuern, meine Sozialversicherungsabgaben in Luxemburg, aber ich bekomme keine Studienbeihilfe für meine Tochter."
Otmar Ogrizek ist einer von 764 Betroffenen, die sich juristisch dagegen wehren. Der allgemeine luxemburgische Gewerkschaftsbund, OGBL ist mit ihm als Musterkläger vor Gericht gezogen. Und das Luxemburger Verwaltungsgericht hat nun den Europäischen Gerichtshof gebeten, darüber zu befinden, ob es nicht eine ungleiche Behandlung von Wanderarbeitnehmern darstellt, wenn die Vergabe von Studienbeihilfen an den Hauptwohnsitz gebunden wird. In der Tat geht es bei den Studienbeihilfen um sehr viel Geld, das den Grenzgängern vorenthalten wird. Und da in etwa 150.000 Belgier, Franzosen und Deutsche im Nachbarland arbeiten, kämen auf den luxemburgischen Staatshaushalt erhebliche Belastungen zu, wenn er die Wanderarbeitnehmer am System der Studienbeihilfen beteiligen müsste, sagt Gewerkschaftsvertreter Patrick Freichel:
"Also es gibt Zahlen, wo von Regierungsseite gesagt worden ist, dass wenn alle Grenzgänger in den Genuss kommen würden, etwa 200 Millionen Kosten entstehen würden im Vergleich zu 90 Millionen, die das System gegenwärtig kostet."
Angesichts dieser Größenordnung lässt Hochschulminister Francois Biltgen auch keinen Zweifel daran, dass die Beihilfen kaum zu halten sein dürften, sollte der Europäische Gerichtshof zugunsten der Grenzgänger entscheiden:
"Es würde so teuer werden, dass das System finanziell infrage gestellt würde, dann müssten wir das System aufheben, ich weiß nur noch nicht, wodurch wir es ersetzen könnten oder sollten."
Das ist auch die Sorge vieler Studierenden, die im Moment davon profitieren. Sie fürchten finanzielle Einbußen.
"Weniger oder gar nichts mehr. Ich finde es sollte bei der jetzigen Rechtslage, Legislation, bleiben. Es ist normal, dass Luxemburger das bekommen und nicht die Grenzgänger. Ich bin geteilter Meinung. Aber sie zahlen hier auch Steuern, und diese 'bourse' [Stipendium], die wir bekommen, ist auch zum Teil von den Steuern der Grenzgänger bezahlt."
Der Europäische Gerichtshof habe jedoch keine soziale Fragestellung zu entscheiden, sondern er weise den Weg in der künftigen Hochschulpolitik der Länder, argumentiert Francois Biltgen:
"Wenn die Hochschulpolitik durch das Prinzip der Freizügigkeit infrage gestellt wird, dann müssen wir mit der Hochschulpolitik aufhören."
Vier von fünf Luxemburgern studieren im Ausland und sie würden deshalb finanziell so üppig ausgestattet, um weiterhin mobil zu bleiben. Francois Biltgen glaubt deshalb fest daran, dass der Europäische Gerichtshof diese besondere luxemburgische Lage anerkennt.
"Bei uns ist die Mobilität nicht ein Accessoire, ein Zusatz, sondern die Mobilität ist das Prinzip und das ist eben die spezifische Situation Luxemburgs."
"Weil ich halt in der Eifel wohne, dort gebaut habe und dort meine Existenzgrundlage ist und ich werde jetzt nicht, um irgendwelche Leistungen zu erhalten, meinen Wohnsitz wechseln."
Aus der beschaulichen Eifel ist die Tochter inzwischen zum Studieren in die Stadt, nach Saarbrücken umgezogen. Mit seinem luxemburgischen Gehalt liegt der Sozialarbeiter über der Einkommensgrenze. Er bekommt daher für seine Tochter kein BAföG, also keine deutsche Studienbeihilfe. Ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung aus Luxemburg hat er ebenfalls nicht. Obwohl im Großherzogtum das Einkommen der Eltern überhaupt keine Rolle spielt. Jeder Studierende, jede Studierende, ganz gleich ob die Eltern zu den Millionären oder zu den Mindestlohnempfängern zählen wird pro Jahr mit 17. 700 Euro Studienbeihilfe bedacht. Vorausgesetzt, der Student oder die Studentin hat ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg. Das aber ist bei den Ogrizeks nicht der Fall. Der Familienvater empfindet diese Residenz-Regel als zutiefst ungerecht.
"Weil ich die gleichen Beiträge wie ein luxemburgischer Arbeitnehmer bezahle. Ich bezahle meine Steuern, meine Sozialversicherungsabgaben in Luxemburg, aber ich bekomme keine Studienbeihilfe für meine Tochter."
Otmar Ogrizek ist einer von 764 Betroffenen, die sich juristisch dagegen wehren. Der allgemeine luxemburgische Gewerkschaftsbund, OGBL ist mit ihm als Musterkläger vor Gericht gezogen. Und das Luxemburger Verwaltungsgericht hat nun den Europäischen Gerichtshof gebeten, darüber zu befinden, ob es nicht eine ungleiche Behandlung von Wanderarbeitnehmern darstellt, wenn die Vergabe von Studienbeihilfen an den Hauptwohnsitz gebunden wird. In der Tat geht es bei den Studienbeihilfen um sehr viel Geld, das den Grenzgängern vorenthalten wird. Und da in etwa 150.000 Belgier, Franzosen und Deutsche im Nachbarland arbeiten, kämen auf den luxemburgischen Staatshaushalt erhebliche Belastungen zu, wenn er die Wanderarbeitnehmer am System der Studienbeihilfen beteiligen müsste, sagt Gewerkschaftsvertreter Patrick Freichel:
"Also es gibt Zahlen, wo von Regierungsseite gesagt worden ist, dass wenn alle Grenzgänger in den Genuss kommen würden, etwa 200 Millionen Kosten entstehen würden im Vergleich zu 90 Millionen, die das System gegenwärtig kostet."
Angesichts dieser Größenordnung lässt Hochschulminister Francois Biltgen auch keinen Zweifel daran, dass die Beihilfen kaum zu halten sein dürften, sollte der Europäische Gerichtshof zugunsten der Grenzgänger entscheiden:
"Es würde so teuer werden, dass das System finanziell infrage gestellt würde, dann müssten wir das System aufheben, ich weiß nur noch nicht, wodurch wir es ersetzen könnten oder sollten."
Das ist auch die Sorge vieler Studierenden, die im Moment davon profitieren. Sie fürchten finanzielle Einbußen.
"Weniger oder gar nichts mehr. Ich finde es sollte bei der jetzigen Rechtslage, Legislation, bleiben. Es ist normal, dass Luxemburger das bekommen und nicht die Grenzgänger. Ich bin geteilter Meinung. Aber sie zahlen hier auch Steuern, und diese 'bourse' [Stipendium], die wir bekommen, ist auch zum Teil von den Steuern der Grenzgänger bezahlt."
Der Europäische Gerichtshof habe jedoch keine soziale Fragestellung zu entscheiden, sondern er weise den Weg in der künftigen Hochschulpolitik der Länder, argumentiert Francois Biltgen:
"Wenn die Hochschulpolitik durch das Prinzip der Freizügigkeit infrage gestellt wird, dann müssen wir mit der Hochschulpolitik aufhören."
Vier von fünf Luxemburgern studieren im Ausland und sie würden deshalb finanziell so üppig ausgestattet, um weiterhin mobil zu bleiben. Francois Biltgen glaubt deshalb fest daran, dass der Europäische Gerichtshof diese besondere luxemburgische Lage anerkennt.
"Bei uns ist die Mobilität nicht ein Accessoire, ein Zusatz, sondern die Mobilität ist das Prinzip und das ist eben die spezifische Situation Luxemburgs."