
Das entschied das Arbeitsgericht Mainz. In der Begründung der Richterin heißt es, es habe keine Pflichtverletzung vorgelegen, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig gemacht hätte. El Ghazis Äußerungen seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht sprach dem Sportler ausstehende Gehälter und Sonderzahlungen im Umfang von knapp 1,5 Millionen Euro zu.
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im vergangenen Oktober hatte El Ghazi auf Instagram unter anderem die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" - auf deutsch: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" - gepostet.
Diese Nachricht wurde am 12.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.