Kündigung nach Social-Media-Post unwirksam
Mainz 05 verliert auch vor Bundesarbeitsgericht gegen Ex-Spieler El Ghazi

Die fristlose Kündigung des früheren Mainzer Spielers Anwar El Ghazi wegen israelfeindlicher Äußerungen ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Der Verein kann nicht mehr in Revision gehen und muss dem Spieler ausstehende Gehälter zahlen.

    Anwar El Ghazi (M.) kam erst Ende September als vereinsloser Spieler zum 1. FSV Mainz 05. Seit dem 3. November ist er offiziell wieder vereinslos.
    Anwar El Ghazi im Trikot von Mainz im Oktober 2023. (IMAGO / Jan Huebner / IMAGO / Peter Seydel)
    Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte El Ghazi auf Instagram unter anderem die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" - auf deutsch: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" - gepostet. Diese Parole stellt das Existenzrecht Israels infrage. Mainz entließ den Spieler daraufhin, wogegen dieser klagte. Das Arbeitsgericht in Mainz erklärte die fristlose Kündigung 2024 für unwirksam, weil die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege.
    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies nun auch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde des Vereins zurück. El Ghazi stehen damit Gehalts- und Bonuszahlungen von knapp 1,5 Millionen Euro zu. Er hat angekündigt, das Geld für die Menschen im Gazastreifen zu spenden. Der 30-Jährige spielt mittlerweile in Katar bei Al-Sailiya SC.
    Mainz 05 teilte mit, unabhängig von der rechtlichen Bewertung sei man weiterhin der Auffassung, dass die damalige Entscheidung "richtig und nahezu alternativlos" gewesen sei.
    Diese Nachricht wurde am 03.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.