
Somit wird die Partie zum ursprünglichen Termin um 18.00 Uhr in Dresden angepfiffen. Für das Team von Trainer Bo Henriksen bedeutet dies, dass es durch die Teilnahme an den Play-offs zur Conference League zum Saisonauftakt fünf Spiele in 14 Tagen absolvieren muss. Das Bundesgericht begründete die Zurückweisung der Mainzer Beschwerde damit, dass bei der Ansetzung der Partie von Seiten der mit dem Einspruch des Vereins befassten Fachgruppe Spielbetrieb kein Ermessensfehler begangen worden sei. Eine Verlegung der Partie habe auch die Fachgruppe Spielbetrieb für sportlich sinnvoll gehalten, diese sei ohne Zustimmung von Dynamo Dresden aber nicht möglich gewesen.
Christian Heidel, Vorstand Sport und Kommunikation bei den Nullfünfern, zeigte sich "sehr enttäuscht" über das Urteil. Es sei "zum deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt". In den Playoffs werden die Mainzer auf den Sieger des Duells zwischen Rosenborg Trondheim aus Norwegen und dem schwedischen Club Hammarby IF treffen. Das hatte die Auslosung in Nyon ergeben.
Sollten sich der FSV in den Playoffs durchsetzen, haben die Rheinhessen nicht nur einen der 36 Startplätze in der Ligaphase sicher, sondern auch Mindesteinnahmen in Höhe von mehr als drei Millionen Euro. Die Mainzer sind dank des sechsten Platzes in der vergangenen Bundesliga-Saison zum fünften Mal in der Vereinsgeschichte im Europapokal dabei. Zuletzt spielten sie in der Saison 2016/2017 europäisch.
Diese Nachricht wurde am 05.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.