
Bei einmaligem Verzug werden solche Daten vom Jahreswechsel an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten gelöscht, sagte die Vorstandsvorsitzende der Schufa, Birkholz, in Wiesbaden. Voraussetzung für diese Verkürzung sei jedoch, dass nicht bezahlte Rechnungen innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung beglichen würden. Von der Neuregelung der Speicherfristen profitieren laut Schufa beide Seiten. Zum einen hätten die Verbraucher die Chance, zügig ihre Bonität zu verbessern, zum anderen kämen die Unternehmen und Gläubiger früher an ihr Geld.
Die Schufa berechnet, wie zuverlässig Verbraucher ihre Rechnungen bezahlen oder einen Kredit tilgen. Solche Angaben zur Kreditwürdigkeit sind für Händler und Banken wichtig, bevor Verträge geschlossen werden.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.