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Mangelnde Transparenz?

Spitzenforschung braucht Drittmittel. Aber nicht jeder Antrag erfüllt die Kriterien der Geldgeber und kann scheitern. Was aber, wenn die Kriterien nach denen Gelder nicht transparent sind? Das wirft derzeit die Sporthochschule Köln dem "Bundesinstitut für Sportwissenschaft" vor - und klagt gegen dessen Entscheidung.

Von Norman Laryea | 14.09.2009
    Spitzenleistungen im Sport - das ist nicht immer eine Frage von reiner Muskelkraft und Willensstärke. Und die Genehmigung von Forschungsgeldern anscheinend nicht immer eine Frage von nachvollziehbaren Kriterien, sagt der Justitiar der Sporthochschule Köln, Michael Krannich:

    "Also grundsätzlich kritisiert die Deutsche Sporthochschule Köln die Intransparenz der Entscheidungen. Insbesondere bemängeln wir, dass die von uns eingesehen Akten nicht ausreichend dokumentieren, die Entscheidungsfindung, so dass dies gerichtsfest überprüft werden könnte."

    Zwei Förderanträge hatte die Sporthochschule Köln beim "Bundesinstitut für Sportwissenschaft", kurz BISp, eingereicht, die abgelehnt wurden. Eines Projekte der beschäftigte sich mit "Trainingsgestaltung", das anderen mit "Bewegungsabläufen bei Spitzensportlern". Warum gerade diese Projekte durchgefallen sind, ist ihm schleierhaft.

    "Uns wurde auf sehr umfangreiche, aufwendige Antragsskizzen, die wir eingereicht haben letztlich nur mit einem Zweisätzer geantwortet. Konkrete Begründungen bekamen wir erst im Widerspruchsverfahren. Und dann wurde halt Allgemein damit begründet, dass die Anderen beziehungsweise das uns vorgezogene Projekt mehr den Anforderungen entsprochen hätte."

    Werden beim "Bundesinstitut für Sportwissenschaft" wirklich immer die besten und überzeugendsten Konzepte gefördert? Nach Auffassung der Sporthochschule Köln ist dies nicht der Fall. So soll etwa ein Gutachten, das für eines der Forschungsprojekte erstellt wurde, bewusst ignoriert worden sein. Ein Gutachten, das sich klar für die Anträge Kölner Wissenschaftler ausgesprochen habe. Auf Nachfrage wollte das BISp dazu nicht Stellung nehmen.
    Es ist nicht das erste Mal, dass die Einrichtung in der Kritik steht. Neben dem Haushaltausschuss des Bundestages bemängelte Anfang 2007 auch der Wissenschaftsrat, wie das Institut Forschungsgeldern vergeben hat. Der Wissenschaftsrat berät seit über 50 Jahren die Bundesregierung in Fragen der Forschung und Hochschulpolitik. Dr. Andreas Stucke

    "Wir haben uns das dann genauer angeschaut und festgestellt, dass ein nicht unerheblicher Teil an Gremienmitgliedern des BISp, also von Professoren die in Beiräten, Gutachterausschüssen des BISp sind, selber praktisch Projektnehmer des BISp sind."

    Klartext: Die Antragsteller hatten die Möglichkeit über ihre eigenen Projekte mit zu entscheiden. In zwei Forschungsbereichen sollen dabei sogar zwischen 50 und 70 Prozent aller bewilligten Anträge an Gremienmitglieder gegangen sein. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft teilte uns dazu schriftlich mit:

    "Das BISp hat zeitnah nach der Evaluierung des Wissenschaftsrates im Jahre 2005 seine Gremienstruktur verändert. Danach sind beratende Gremienteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht mehr in die letztliche Entscheidung der Projektvergabe eingebunden."

    Was nicht erwähnt wird: Schon damals teilte der Wissenschaftsrat dem BISp mit, dass diese Maßnahme allein bei weitem nicht ausreicht, um die Mängel am Institut zu beheben. Zu diesen Mängeln gehörte auch, dass es anscheinend keine Qualitätskontrolle gab. Dr. Andreas Stucke.

    "Das BISp hat sich in der Vergangenheit überhaupt nicht Rechenschaft darüber angelegt nach welchen Kriterien es fördert. Ob es überhaupt transparent fördert. Es hat sich auch nicht Rechenschaft darüber abgelegt, was aus seinen Projekten wird. Ob die Projekte, es ist ja angewandte Sportwissenschaft, tatsächlich Gewisse Erfolge erzielen."

    Die Sporthochschule Köln ist jetzt auf dem Gerichtsweg für klare Verhältnisse zu sorgen. Wegen der entgangenen Fördermittel hat Justiziar Michael Krannich Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht:

    "Mit den von uns eingereichten Klagen beabsichtigen wir in der Hauptsache, dass die Verfahren zukünftig über das BISp transparenter gestaltet werden. Das der Chanchengleichheit mehr Berücksichtigung gegeben wird. Von daher verstehen wir die Klage auch als eine Klage im Interesse anderer sportwissenschaftlicher Institutionen."