
Sie kündigte im französischen Fernsehen an, Revision gegen ihre erneute Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern einzulegen. Die Politikerin geht davon aus, dass mit der Revision die von den Berufungsrichtern verhängte Strafe ausgesetzt wird. Zuvor hatte das Berufungsgericht in Paris das Urteil gegen Le Pen bestätigt, aber das Strafmaß reduziert. Zwar blieb es bei einem Jahr Haft mit Fußfessel, doch wurde ihr das passive Wahlrecht nur für 15 Monate anstatt wie bislang für fünf Jahre entzogen. Le Pen hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, nicht für das Präsidentenamt zu kandidieren, falls das Gericht sie unter elektronische Überwachung stellt. Sollte sie entgegen ihrer Absicht nicht kandidieren können, soll der derzeitige Parteichef des "Rassemblemen National", Bardella, antreten. Er und Le Pen liegen in den Umfragen für die Wahl im kommenden April vor den anderen Bewerbern.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
