
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über den die Zeitung ”Die Welt” berichtet. Auch Überweisungen sollen digital abgewickelt werden, heißt es. Im Vorfeld erfolgt eine standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann ein Termin digital gebucht werden – entweder für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde.
Mit dem Gesetz wolle Ministerin Warken von der CDU die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen. Die Regelungen seien auch als Vorbereitung für die Einführung des Primärversorgungssystems gedacht.
Diese Nachricht wurde am 02.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
