
Wie der WDR, NDR und die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf des neuen BND-Gesetzes berichten, gehören dazu etwa Sabotageaktionen, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen. Ein Sprecher des Auslandsnachrichtendienstes wollte den Bericht nicht kommentieren.
Als weitere Befugnisse werden beispielsweise ein Gegenangriff nach einer Cyberattacke, die Auswertung von Daten mittels Künstlicher Intelligenz sowie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware genannt. Auch soll es BND-Mitarbeitern erlaubt werden, in Wohnungen einzudringen, um Spionagetechnik zu installieren.
Voraussetzung für die erweiterten Handlungsmöglichkeiten des BND soll eine sogenannte "nachrichtendienstliche Sonderlage" sein, wie etwa eine Bedrohung für die Bundesrepublik oder einen Bündnispartner.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
