
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und die österreichische Zeitung "Der Standard" berichten nach gemeinsamen Recherchen, eine Spende in Höhe von 2,35 Millionen Euro an die AfD sei vermutlich nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich gekommen. Stattdessen stamme sie offenbar von dem deutschen Immobilienhändler Conle. Diese habe dem FPÖ-Vertreter, der als "Strohmann" fungiert habe, zuvor eine "Schenkung" in ähnlicher Millionenhöhe überlassen. Die beiden Medien berufen sich auf Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden.
Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der AfD laut dem Parteiengesetz ein Strafgeld in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende - also rund sieben Millionen Euro. Im Jahr 2020 hatte die Bundestagsverwaltung die Partei bereits wegen einer Strohmannspende zu einer Strafzahlung von fast 400.000 Euro verpflichtet. Auch damals soll das Geld vom Unternehmer Conle gekommen sein.
Diese Nachricht wurde am 19.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
