
Wie das Magazin "Stern" schreibt, will sie auf dem Bundesparteitag der CDU im Februar darüber abstimmen lassen. Der Antrag trägt den Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit". Vorgeschlagen wird, das Recht nur noch bei einer besonderen Begründung zu gewähren. Dazu zählen für die Mittelstandsunion etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und Weiterbildungen. Die Vorsitzende Connemann verwies zur Begründung auf den Fachkräftemangel.
Derzeit hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht.
Diese Nachricht wurde am 25.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
