BSW kontra WDR
Medienrechtler begrüßt Entscheidung des OVG Münster zu Wahlsendung

Der WDR will

    Zu sehen ist das Logo des WDR am Funkhaus in Köln.
    Der WDR muss das BSW zu einer Wahlsendung einladen, wird aber vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (imago images/Future Image)
    Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Bündnis Sahra Wagenknecht zu einer Wahlsendung einladen zu müssen, will der WDR Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf begrüßt das OVG-Urteil.
    Gersdorf sagte im Deutschlandfunk, die Entscheidung sei ein Novum, sie führe aber in die richtige Richtung. Er begründete dies damit, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk die Chancengleichheit der Parteien wahren müsse. Der WDR hatte zuvor argumentiert, diese sei gewahrt, da über das BSW im Programm berichtet werde. Dem schloss sich das OVG laut Gersdorf nicht an, da es in der Sendung "ARD Wahlarena" um die Chancen von Parteien im künftigen Parlament gehe, und sich die Sendung nicht auf die Vergangenheit beziehe. Einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit sieht Gersdorf nicht. Der WDR kündigte nun an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Dieser Schritt sei für eine grundsätzliche Klärung ebenfalls richtig, so Gersdorf.
    Der WDR hatte für die Sendung Vertreter von sieben Parteien eingeladen, die Partei von Sahra Wagenknecht aber nicht. Als Grund dafür nannte der Sender, dass es nicht zu viele Studiogäste geben solle - und dass das BSW im aktuellen EU-Parlament noch nicht vertreten sei. Die BSW-Partei hatte einen Eilantrag gestellt, um doch an der Sendung teilnehmen zu können.
    Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.