
Die existenziellen Herausforderungen durch die digitale Transformation würden nicht ausreichend adressiert, teilten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) mit. Zeitungen und Zeitschriften dürften zwar inzwischen im Durchschnitt mehr als die Hälfte ihrer Leser allein mit digitalen Angeboten erreichen. Die publizistisch wie ökonomisch weiterhin unverzichtbaren gedruckten Ausgaben aber würden durch das unzeitgemäße Pressekartellrecht an nötigen Effizienzgewinnen gehindert.
Aus Sicht vieler Herausgeber erschwert es nötige Kooperationen von Verlagen im digitalen Zeitalter. Zudem bewertet das Pressekartellrecht aus ihrer Sicht den Wettbewerb oft noch lokal, obwohl Regionalzeitungen längst bundesweit mit digitalen Medien konkurrieren. Ziel des Pressekartellrechts ist der Schutz der Meinungs- und Medienvielfalt.
Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Sendern soll möglich werden
Als Reaktion auf die Kritik brachte das Bundeskabinett diese Woche eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg. Sie senkt bürokratische Hürden, erleichtert angeschlagenen Verlagen Fusionen und erweitert die Kooperationsmöglichkeiten der Presse. Zudem soll die Zusammenarbeit von Privatradios untereinander sowie mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erleichtert werden.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
