Sparpaket für die Krankenkassen
Medikamente, Homöopathie, Zahnersatz - Welche Einschnitte für Versicherte geplant sind

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Geplant sind Einsparungen bei Arztpraxen, Kliniken und der Pharmabranche. Auch auf Versicherte kommen Einschränkungen zu. Ein Überblick.

    Bundesministerin Nina Warken bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), im Bundeskanzleramt in Berlin am 29.4.2026.
    Gesundheitsministerin Warken und Bundeskanzler Merz bei einer Pressekonferenz in Berlin (picture alliance / Andreas Gora / Andreas Gora)

    Höhere Zuzahlung für Medikamente

    Die Zuzahlung für Medikamente in der Apotheke soll steigen. Seit 22 Jahren betrug sie für Versicherte mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Künftig wird der Satz auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann jährlich angepasst.

    Leistungen

    Homöopathische Leistungen werden gestrichen. Auch Cannabis-Blüten sollen keine Kassenleistung mehr sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber. 

    Gutverdiener müssen mehr zahlen

    Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

    Kostenlose Mitversicherung wird eingeschränkt

    In der Koalition umstritten war die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Lebenspartnern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass ein Beitrag von 2,5 Prozent für nicht berufstätige ​Partner eingeführt wird. Ausgenommen sind Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit schwerwiegender Behinderung, pflegende Angehörige, Rentner, Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.

    Operationen

    Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.

    Teilkrankschreibung soll kommen

    Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden. 

    Kosten für Grundsicherungs-Empfänger

    Für die Gesundheitskosten von Grundsicherungs-Empfängern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben – zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen auf maximal zwei Milliarden Euro. Zugleich will das Finanzministerium von 2027 bis 2030 den Zuschuss in den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro pro Jahr kürzen.

    Ärzte und Kliniken

    Bei Ärzten und Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Bei Praxen sollen mehrere Extra-Zahlungen wegfallen. Für Pharmahersteller und Apotheken sollen verstärkte Rabattregelungen kommen. Bei den Krankenkassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.

    Abgabe auf Zucker und höhere Tabaksteuer

    Neben einer Zuckerabgabe werden auch höhere Abgaben auf Alkohol- und Tabakprodukte anvisiert. Gleichzeitig will die Regierung im Zuge der Haushaltskonsolidierung den aus Steuergeld gezahlten Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in den kommenden drei Jahren jeweils um zwei Milliarden Euro senken.

    Gesetzentwurf wird nun beraten

    Durch die Reform sollen insgesamt 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr eingespart werden. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren möglich.

    Mehr zum Thema

    Warken: „Haben seit Jahren über unsere Verhältnisse gelebt“
    Bundesregierung unter Druck - Haushalt 2027 und andere Baustellen
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.