Dementsprechend setzt sich Otfried Höffe in seinem neuen Buch mit den umstrittensten Themen der medizinethischen Debatte auseinander, natürlich mit der Embryonenforschung, mit der Sterbehilfe oder mit den sinkenden Leistungen der Krankenkassen. Höffes Maßstab ist dabei vor allem die Menschenwürde, die von Kant entworfen, im Grundgesetz zum unantastbaren und staatlich zu schützenden Gut erhoben und in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Dabei meidet er auch nicht den Vergleich mit dem Problem der Abtreibung, was heute vornehmlich aktuell ist, weil die gegenwärtige US-Regierung auf Entwicklungsländer Druck ausübt, die die Abtreibung legalisiert haben. Höffe hatte sich 1999 in der FAZ in die katholische Debatte um die Schwangerenkonfliktberatung eingemischt - ein Aufsatz, der wie die Mehrzahl der Kapitel in überarbeiteter Fassung in den Band aufgenommen wurde.
Wir behandeln die Leibesfrucht im Mutterleib aus der Perspektive der Mutter. (. .) Aus der besonderen Situation, dass die Entwicklung des Embryo und später des Fötus von der Zustimmung der Mutter abhängt von ihrem Wohlbefinden. Und wenn wir mit guten Gründen ihr das Recht absprechen - der Mutter - die Leibesfrucht als eine Sache zu behandeln, über die sie frei verfügt - nach dem saloppen oder auch dummen Wort ‘Der Bauch gehört mir’ - wir auf der anderen Seite nicht vergessen dürfen, dass es (. .) für sie ein existentielles Thema ist.
Höffe argumentiert, wie es sich gehört. Nicht andere Lebensvorstellungen und -Planungen legitimieren die werdende Mutter, über eine Abtreibung etwa selber zu entscheiden. Das Lebensrecht des Kindes stellt ein höheres Rechtsgut dar. Die Abtreibung lässt sich durch keine Güterabwägung zwischen den Interessen der werdenden Mutter und den Interessen des Kindes legitimieren. Dass das deutsche Strafrecht Abtreibungen unter bestimmten Umständen nicht unter Strafe stellt, hat allein den Zweck, damit insgesamt werdendes Leben zu schützen:
Und hier ist die Frage des Strafrechtes: Will man den Schutz des ungeborenen Lebens auch gegen die betroffene Mutter durchsetzen? Und da zeigt die Rechtserfahrung aller Länder der Welt - da kann man sagen ‘erschreckend’ - aber das sagt die Rechtserfahrung aller Länder der Welt, dass man da nicht weiterkommt. Daher sucht man hier eine Sonderlösung, die in Deutschland das Stichwort gefunden hat, "rechtswidrig aber straffrei”, (. .) weil man sagt, dem menschlichen Leben ist am besten gedient, wenn man die Zustimmung der Mutter findet.
Bei der Embryonenforschung, die zu ihren Zwecken die Zerstörung von Embryonen in Kauf nimmt, stellt sich die Sachlage anders dar. Auch hier geht es nicht um eine Güterabwägung zwischen den Lebensinteressen des künstlich erzeugten Embryo und den Forschungsinteressen des Wissenschaftlers. Das wäre gar nicht nötig, da ein wirksam durchgesetztes Strafrecht die Menschenwürde des Embryo schützen könnte.
Diese Sondersituation einer Symbiose finden wir aber nicht beim Forscher. Für den Forscher ist es ein ganz neutraler indifferenter Dritter, diese befruchtete Eizelle (. .) Wenn es rechtswidrig ist, dann muss es auch die übliche Folge, die Sanktion bekommen und wir können damit rechnen im Unterschied zu dem, was ich eben andeutete in Sachen Abtreibung, dass die Forscher sich dran halten.
Auch eine Güterabwägung zwischen den Heilungsinteressen von Schwerstkranken und dem Lebensinteresse des zu Forschungszwecken gebrauchten Embryo hat für Höffe keinen Sinn. Noch sind die aus solchen Forschungen resultierenden Therapien in so weiter Ferne, dass Höffe von einem humanitaristischen Fehlschluß redet. Insofern outet sich Höffe in seinem neuen Buch eher als Skeptiker und als Bremser von Forschungsansprüchen, denn als deren Verfechter.
Statt also beispielsweise die zukünftigen Heilungschancen der Embryonenforschung oder anderer umstrittener gentechnologischer Verfahren abzuwägen - eine Aufgabe, die sowieso dem Mediziner eher zusteht -, beschäftigt sich Höffe lieber mit anderen medizinethischen Fragen. Sie liegen dem Philosophen näher und runde zudem das Buch philosophisch auch besser ab. Auf welche Weise gelangt man heute zu einem sinnerfüllten Leben? Welche Rolle spielt dabei die Medizin?
Die Arbeit ist für uns im Unterschied zur antiken Welt, die eine Mußegesellschaft war, der Ort wo wir uns entfalten können, in dem wir Selbstanerkennung finden, Fremdanerkennung, in dem wir uns intellektuell, emotional unsere sozialen Fähigkeiten entwickeln, so dass es eine Lebenschance ist und nicht nur eine Plage, in der man sein Leben fristet. Insofern sollte man den Menschen eine möglichst hohe Chance geben, gratifizierende Berufe zu finden.
Solche Einsichten lassen sich natürlich auch auf andere Fragestellungen übertragen, die Höffe in seinem neuen Buch behandelt, beispielsweise auf Fragen, die eine alternde Gesellschaft aufwirft. Die Wissenschaft von den Prozessen des Altwerdens braucht auch eine Ethik. Höffe formuliert dazu zwölf Bausteine, aus denen diese gerontologische Ethik entstehen soll:
Wir sollten uns überlegen, wie geht man mit älteren Menschen um, und auch das nicht im engeren Sinne medizinisch, sondern psychologisch überlegen: wie schafft man denen Lebensräume, in denen sie sich wohlfühlen? Man soll sie nicht zu schnell abschieben in Reservate für Stadtindianer namens Seniorenheime, sondern sie möglichst lange noch in unserem normalen Leben integriert sein lassen. Und wenn sie denn in ein Heim gebracht werden sollen, soll dieses Leben noch möglichst forderungsreich sein. Man bleibt ja relativ jung und gesund, wenn man an sich Forderungen gestellt findet, mit denen man sich auseinandersetzt.