
Auch widerspreche das Verbot dem Gleichheitsgrundsatz. Samenspenden seien erlaubt, Eizellspenden jedoch nicht. Zudem werde massiv in das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen bei der Fortpflanzung eingegriffen, erklärte Taupitz. Eine Eizellenspende sei im Grunde eine Organspende und sollte auch so behandelt werden.
Liberalisierung in anderen Ländern
Grundlage für das Gesetz sei vor 34 Jahren die Annahme gewesen, dass Kinder mit einer genetischen und einer gebärenden Mutter Identifikationsprobleme bekommen könnten. Die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich nach Meinung des Ethikers in Luft aufgelöst. Das gelte auch für die medizinischen Bedenken. Heute genutzte Verfahren seien viel schonender.
Andere Länder hätten ihre Gesetze bereits reformiert und liberalisiert, so Taupitz. Er könne deshalb Paare verstehen, die sich im Ausland behandeln ließen, auch wenn dies unter Umständen für Ärzte, die einem Paar konkret dazu rieten, strafbar sei.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.