Dienstag, 16. April 2024

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Medizinethikerin über Embryonen aus der Petrischale
"Das sollte man klar verbieten"

Im Fortpflanzungskontext lehnt die Medizinethikerin Alena Buyx künstlich erzeugte Embryonen strikt ab. Aus medizinischer Sicht gebe es keinen Grund für eine solche Praxis, sagte sie im Dlf - und aus ethischer Sicht müsse man es gesetzlich untersagen. Im der Forschung hält sie den Einsatz künstlicher Embryonen dagegen für sinnvoll.

Alena Buyx im Gespräch mit Arndt Reuning | 13.12.2018
    Zu sehen sind die Hände eines Wissenschaftlers, gehüllt in weiße Gummihandschuhe. Er oder sie legt in einem Fortpflanzungslabor eine dünne Glasschale mit weiblichen Eizellen in einen Wärmeschrank.
    Eine Petrischalen mit menschlichen Eizellen werden in einen Wärmeschrank gelegt. (imago stock&people)
    Es ist der Traum vieler Menschen, die ihren Kinderwunsch erfüllen möchten: Wenn sich Keimzellen aus körpereigenen Stammzellen züchten ließen, könnten sie unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung und dem eigenen Alter Nachwuchs bekommen. Was noch vor ein paar Jahren wie Science Fiction klang, ist nun in greifbare Nähe gerückt.

    Im Oktober berichteten japanische Forscher, dass sie die Vorläufer menschlicher Keimzellen aus normalen Körperzellen gezüchtet haben. Sie hatten diese Körperzellen umprogrammiert und in so genannte induzierte pluripotente Stammzellen verwandelt. Durch eine spezielle Behandlung entwickelten sich diese dann weiter zu den Vorläufern von Eizellen. Zwei Jahre vorher war es denselben Forschern bei Mäusen sogar schon gelungen, solche umprogrammierten Körperzellen miteinander zu verschmelzen und gesunden Nachwuchs daraus zu gewinnen.

    Andere Wissenschaftler entwickeln mithilfe von Wachstumsfaktoren dreidimensionale Gebilde aus umprogrammierten Körperzellen, die sich wie Mini-Embryonen verhalten. Werden diese in die Gebärmutter von Mäusen implantiert, wachsen sie weiter.

    Gründe für Unfruchtbarkeit besser verstehen

    Solche Experimente an und mit menschlichen Zellen helfen Forschern dabei, die Gründe für Unfruchtbarkeit zu verstehen und mehr darüber zu erfahren, warum sich viele befruchtete Eizellen nicht in die Schleimhaut der Gebärmutter einnisten können. Diese Embryonenmodelle können auch dazu beitragen, effektivere Methoden für künstliche Befruchtungen zu entwickeln. Oder Verhütungsmittel, die besser verträglich sind. Womöglich können aus solchen Gebilden aber auch eines Tages ganze menschliche Organe entstehen. An ihnen könnten Forscher neue Wirkstoffe testen, ohne Tiere dafür sterben lassen zu müssen. Oder sie werden transplantiert, um menschliche Organe zu ersetzen.

    Forscher fordern klare internationale Regelung

    Doch hier geht es um Forschung an Zellen, aus denen zumindest theoretisch irgendwann einmal ein Mensch entstehen könnte. Deshalb muss es eine klare internationale Regelung geben, wie damit umgegangen werden soll, fordern nun Forscher im Fachmagazin "Nature".

    Sie soll beispielsweise festlegen, welche Forschungsfragen rechtfertigen, Experimente mit diesen umprogrammierten Körperzellen zu machen. Außerdem soll geregelt werden, wie weit Forscher gehen dürfen: Soll man ihnen erlauben, einen intakten menschlichen Embryo im Labor zu züchten? Und welchen rechtlichen Status hätte ein solcher Embryo?
    Arndt Reuning: Über diese Fragen habe ich vor der Sendung gesprochen mit Alena Buyx, Professorin für Medizinethik an der Technischen Universität München und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Ich wollte von ihr wissen: Diese künstlich aus Stammzellen erzeugten Quasi-Embryonen, wie stark ähneln die denn bereits Embryonen, die auf natürlichem Weg entstanden sind?
    Alena Buyx: Also das ist im Moment sehr unterschiedlich. Es gibt da verschiedene Ansätze. Am weitesten gediehen ist das in der Maus. Die kommen also im Mausmodell den Mausembryonen schon sehr nah, und es gibt tatsächlich relativ vielversprechende Forschungen – so wird es jedenfalls von den Forschern unterstrichen – auch schon mit menschlichen Zellen.
    Reuning: Welchen Status, welchen moralisch-ethischen Status sollte man denn diesen Zellgebilden dann zugestehen?
    Buyx: Ja, das ist ganz genau die schwierige Frage. Je ähnlicher diese Gebilde dem menschlichen Embryo werden, desto eher muss man darüber nachdenken, ihnen jedenfalls einen moralischen Status zuzugestehen, und wenn sie dann ganz ähnlich oder gar gleich werden, und natürlich muss man dann darüber nachdenken, nach welchen Kriterien man das bemisst, könnte man sogar fragen, ob sie nicht auch den Status menschlicher Embryonen haben sollen.
    Soweit ist das sicher noch nicht, aber jetzt ist der Zeitpunkt, darüber nachzudenken, was sind eigentlich die Kriterien, nach denen wir diesen moralischen Status zusprechen wollen.
    Reuning: Und welche Kriterien können Sie sich denn da vorstellen?
    Buyx: Da gibt es eine ganze Reihe. Also ein ganz offenkundiges ist natürlich die Morphologie, das Aussehen und die Entwicklung, also das Entwicklungspotenzial. Kann sich dieses Gebilde zu sozusagen einem tatsächlich - also zu einer Struktur entwickeln, die dann sich weiterentwickelt wie ein menschlicher Embryo.
    Man könnte nachdenken über andere, dann moralisch erhebliche Eigenschaften, die in diesen Zusammenhängen häufig diskutiert werden. Das ist die Empfindungsfähigkeit beispielsweise, also ob beispielsweise Schmerz empfunden werden kann, das ist die Bildung von festen Organen, das kann die Fähigkeit sein, ein Bewusstsein zu haben, das kann die Fähigkeit dann sozusagen noch höhergradig sein, später irgendwann tatsächlich eine vollbewusste Person mit einer Persönlichkeit und so weiter zu werden.
    Also da gibt es eine ganze Reihe von Kriterien, die alle eingesetzt werden könnten. Bisher haben wir noch nicht einmal entschieden, über welche wir da eigentlich sprechen wollen.
    "Embryonenschutzgesetz ist nicht ausgelegt auf diese Art von Forschung"
    Reuning: Bleiben wir einfach mal bei den wirklich nur menschlichen Embryonenmodellen. Der Status von denen wäre sicher ja auch entscheidend für die rechtliche Beurteilung dieser Zellverbände.
    In Deutschland gilt seit ungefähr 30 Jahren das Embryonenschutzgesetz. Müsste man nicht vielleicht in Anbetracht des gewaltigen Fortschritts auf dem Gebiet der Stammzellforschung diese Gesetzgebung neu überdenken?
    Buyx: Also das fordern die juristischen Kollegen schon lange. Das Embryonenschutzgesetz ist tatsächlich nicht ausgelegt auf diese Art von Forschung und erfasst viele dieser Strukturen gar nicht, und es wird schon lange argumentiert, dass es an der Zeit ist, weil da so viel weitergegangen ist, diese Gesetzgebung anzupassen, gegebenenfalls auch aus dem Strafrecht herauszunehmen – das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetzt – und das in einen anderen Bereich unseres Rechtssystems anzusiedeln. Also das ist wirklich eine ganz aktuelle Diskussion.
    Reuning: Diese Embryonenmodelle ermöglichen ja auch ganz neue Forschungsansätze. Man könnte sozusagen live in der Petrischale verfolgen, wie sich ein Embryo entwickelt und vor allem was bei der Entwicklung auch schiefgehen kann. So entscheidend für eine Schwangerschaft sind die ersten Wochen, über die wir bisher nicht so besonders viel wissen. Das heißt, diese Forschung könnte helfen, Probleme in der Schwangerschaft zu vermeiden. Wäre es dann nicht geradezu moralisch geboten, dieses Feld nun mit Nachdruck voranzutreiben?
    Buyx: Das ist eines der Argumente, die in einem Kommentar in der Zeitschrift "Nature" tatsächlich auch formuliert wird, denn wir haben wirklich große Schwierigkeiten, diese Periode bisher zu verstehen.
    Auf der anderen Seite kommt dann wieder die Frage ins Spiel, ob die Entitäten, an denen diese Frage untersucht wird, denn nun einen moralischen Status haben, und wenn ja, welchen, denn je höher dieser moralische Status ist desto weniger dürfte man an ihnen natürlich forschen. Das heißt, diese beiden Fragen hängen zusammen, und es ist deswegen so wichtig, dass wir jetzt sehr bald über diesen moralischen Status nachdenken, damit wir dann entscheiden können, ob und für welche Art von Forschung diese Strukturen weiter eingesetzt werden dürfen.
    "Das wäre ohne Not ein enormes Risiko"
    Reuning: Beim Menschen sind diese künstlich hergestellten Embryonen noch nicht voll entwicklungsfähig, aber man könnte sich natürlich vorstellen, dass sie eines Tages in einer Gebärmutter zu einem Kind heranwachsen. Wie beurteilen Sie diese möglichen Anwendungen der Technologie?
    Buyx: Extrem problematisch, und ich würde da den Autoren dieses Beitrags zustimmen wollen, dass man das zunächst einfach klar verbieten sollte, diese Art von Anwendung für die Reproduktion ist völlig unnötig. Da gibt es also keine Notwendigkeit für, auch keine medizinische Notwendigkeit. Das ist etwas anderes bei der Forschung, wo man versuchen würde, in diesen ganz frühen Stadien mehr zu lernen über Krankheitsentstehung, -vermeidung und Behandlung.
    Aber für den Fortpflanzungskontext gibt es überhaupt keinen guten Grund, da diese Strukturen einzusetzen und eine Frau und dann eventuell ein wie auch immer dann entstehendes zukünftiges Kind diesen massiven Risiken auszusetzen, einer solchen bisher völlig ungetesteten Neuanwendung, das wäre ohne Not ein enormes Risiko, und ich halte das für falsch und würde in diesem Fall tatsächlich auch einmal sehr klar formulieren, dass man das verbieten sollte.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.