
Das betreffe vor allem die 60 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein wohnten oder von Angehörigen gepflegt würden, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende, Engler, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie beklagte, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und der Einstufung in den Pflegegrad alleingelassen würden. Niemand kümmere sich standardmäßig darum, wie die Situation etwa durch Reha-Maßnahmen oder durch Physio- und Ergotherapie stabilisiert oder verbessert werden könnte.
Engler verwies auch darauf, dass die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes bei den Begutachtungen mitunter auf nicht genommene Medikamente stießen. Darum plädierte sie dafür, den Gutachtern Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen. Dadurch werde auch der Hausarzt eingebunden, der durch das Pflegegutachten entscheidende Informationen erhalte und dann Therapien oder Hilfsmittel verordnen könne.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
