
Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach soll für die Verschreibung künftig ein persönlicher Kontakt zum Arzt erforderlich sein. Zudem soll der Versand untersagt werden. Für die Apotheken soll es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten geben.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, seit dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 nahmen den Angaben zufolge die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu. Verordnungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen stiegen im selben Zeitraum nur im einstelligen Prozentbereich. Experten vermuten, dass der Weg über Medizinal-Cannabis für reine Genusszwecke missbraucht wird.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.