Starker Anstieg
Mehr als 13.000 Menschen wenden sich an Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im vergangenen Jahr so viele Fälle verzeichnet wie nie zuvor. Mehr als 13.000 Menschen wandten sich an die Beratung, weil sie sich wegen Hautfarbe, Religion, Alter oder Geschlecht benachteiligt fühlten.

    Das Foto zeigt das Türschild der Antidiskriminierungsstelle der Bundesrepubik Deutschland in Berlin.
    Mehr als 13.000 Menschen wandten sich 2025 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (picture alliance / dpa - Robert Schlesinger)
    Das waren 15 Prozent mehr als im Jahr davor. Mit 43 Prozent waren Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen am häufigsten.

    Ataman: "Rassistische Einstellungen verfestigen sich"

    Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman sagte, bei solchen Zahlen handle es sich nicht um Einzelfälle. Rassistische Einstellungen verfestigten sich und führten zu "deutlich heftiger erlebter Diskriminierung". Die Menschen berichteten von Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. "Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft", betonte Ataman.

    Beratung bei Verdacht auf Verstößen gegen Gleichbehandlungsgesetz

    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung bei vermuteten Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das seit 2006 in Kraft ist. Die Fallzahl hängt also auch davon ab, wie viele Menschen in solchen Situationen Hilfe suchen. Die Beratung soll deutlich machen, welchen Schutz das Gesetz bietet. Bei Verstößen kann man nach Zivilrecht klagen, zum Beispiel auf eine Entschädigung.

    Gesetz gilt nicht für staatliche Stellen

    Allerdings gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für den Kontakt mit Behörden, Polizei, Justiz oder Schulen. Ataman kritisiert, dass sich das mit der vor kurzem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Reform des Gesetzes nicht ändern werde: "Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung." Die geplante Reform sei jedoch zu schwach und bringe Menschen im Alltag sehr wenig.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.