Armin Himmelrath: Auf die nordrhein-westfälischen Hochschulen kommt einiges an Veränderungen zu. Das Düsseldorfer Kabinett hat gestern die Eckpunkte des neuen so genannten Hochschulfreiheitsgesetzes verabschiedet. Danach können Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft zum Beispiel eigene Unternehmen gründen, sie können Immobilien und Liegenschaften selber verwalten, sie können aber auch pleite gehen, wenn sie schlecht wirtschaften. Am Telefon begrüße ich jetzt Andreas Pinkwart, dem NRW-Wissenschaftsminister. Herr Pinkwart, wie viel Freiheit bekommen denn Ihre Hochschulen in Zukunft?
Andreas Pinkwart: Die Hochschulen bekommen die Freiheit, als Körperschaften des öffentlichen Rechts sich selbst zu verwalten, auch was die Personalfragen anbetrifft. Ganz entscheidend für die Hochschulen die Berufungsfragen: Sie können die Hochschullehrer, die Professorinnen und Professoren in Zukunft selbst berufen und es gibt keine einvernehmlichen Vorbehalte mehr mit dem Ministerium. Damit werden wir unbürokratischer und schneller in diesen zentralen Entscheidungen, die die Hochschulen treffen müssen.
Himmelrath: Das ist der Teil der Berufungen. Gilt das denn auch zum Beispiel für Entlassungen von Mitarbeitern?
Pinkwart: Das gilt für den gesamten Personalkörper. Die Hochschulen werden Dienstherren der Beamtinnen und Beamten und Arbeitgeber der Angestellten und Arbeiter.
Himmelrath: Gehen wir mal auf den Bereich der strukturellen Ebene. Können die Hochschulen zum Beispiel Fachbereiche schließen oder auch selber neu gründen, oder müssen sie sich da noch mit Ihnen abstimmen?
Pinkwart: Nein, sie können das in eigener Verantwortung tun. Das, was sie sicherstellen müssen, allerdings ist das, was sie in den Zielvereinbarungen mit uns verabredet haben, auch an Studiengängen und Leistungen, die sie erbringen wollen. Die müssen natürlich dann auch sichergestellt werden, dieserlei Vereinbarungen. Aber ansonsten sind sie frei, sich so zu positionieren und profilieren, wie es aus ihrer Sicht im Markt, im Wettbewerb mit anderen Hochschulen richtig ist.
Himmelrath: Wie würden Sie denn reagieren, wenn die Hochschulen hergehen und eine Forderung des Deutschen Hochschulverbandes von heute ernst nehmen - der Hochschulverband fordert einen Hochschullehrer pro 60 Studierende, das ist die absolute Obergrenze. Wenn jetzt eine Hochschule sagt, wir haben eben nur so viele Professoren, also begrenzen wir die Studienplatzzahl?
Pinkwart: Ja, es gibt natürlich hier schon jetzt die Bemühung der Hochschule auch, durch Orts-NCs zu einer besseren Relation zu finden von Hochschullehrern und Studierenden. Hier wollen wir auch den Hochschulen mehr Möglichkeiten in Zukunft geben, damit die Studienbedingungen sich verbessern. Ich denke, dass das Hochschulfreiheitsgesetz dafür auch bessere Voraussetzungen schafft, als das bisher der Fall war.
Himmelrath: Ein Punkt, den das Gesetz ebenfalls enthält, ist, dass es eine gestärkte Leitungsebene geben soll. Hochschulräte werden eingeführt, andere Bundesländer haben es ja schon vorgemacht. Wie wollen Sie denn verhindern, dass es da möglicherweise mal zu einem Patt kommt zwischen dem Hochschulrat und dem Senat? In anderen Hochschulen haben wir das schon gesehen, da geht es dann um die Rektorbesetzung, und die beiden einigen sich nicht.
Pinkwart: Ja, das ist bei uns so vorgesehen, etwa bei der Wahl der Hochschulleitung, dass dies in Zukunft vom Hochschulrat eben vorgenommen wird, nachdem eine Findungskommission einen Vorschlag erarbeitet hat, eine Findungskommission, die sich aus Mitgliedern des Senates und des Rektorrats zusammensetzt und des Hochschulrates, und diese Findungskommission macht einen Vorschlag. Der Hochschulrat wählt und der Senat muss diese Wahl bestätigen. Wenn er diese nicht vornimmt, kann die Entscheidung des Senates dann mit einer qualifizierten Mehrheit des Hochschulrates überstimmt werden.
Himmelrath: Also der Senat wird gewissermaßen entmachtet?
Pinkwart: Ja, es kommt zu einer anderen Machtverteilung innerhalb der Hochschulen, damit wir auch eine klare und stärkere Führung der Hochschulen bekommen werden.
Himmelrath: Das heißt wahrscheinlich auch für Studierende, weniger Einfluss auf die Politik der Hochschule in den Gremien?
Pinkwart: Wir bleiben ja in Nordrhein-Westfalen - das ist ja in anderen Bundesländern anders. Wir bleiben bei der Gruppenhochschule, das heißt, die Gruppen wählen in Urwahl ihre Mitglieder in den Senat. Der Senat hat in Zukunft nach wie vor die wichtige Aufgabe der Rechtssetzung. Der Senat gibt die Grundordnung vor, und unser Hochschulfreiheitsgesetz gibt den Hochschulen auch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Hochschulverfassung, die dann eben vom Senat festzulegen ist, und die Studierenden wirken natürlich sehr stark in den Fachbereichen auch mit, und da ändert sich an der bisherigen Arbeitsteilung und auch Partizipation nichts. Im Gegenteil: Wir wollen, dass die Fachbereiche auch in Zukunft eine sehr starke Rolle wahrnehmen können. Darüber hinaus ist in unserem Studienbeitragsgesetz anders als in allen anderen Bundesländern mit vorgesehen, dass wir eine Schiedskommission dann an den Hochschulen bekommen werden, die zur Hälfte aus Studierenden zusammengesetzt sein wird, damit Qualitätsmanagement und Sicherung von guter Lehre in Zukunft über die Studierende in der Hochschule mit bewirkt werden kann.
Himmelrath: Abschließend noch eine kurze Einschätzung: Denken Sie, dass die Hochschulen bereit sind für so viel Freiheit? Das ist ja für die doch ein richtiger Kulturbruch.
Pinkwart: Ja, das ist sicherlich ein Kulturbruch. Es ist aber so, dass es in den Gesprächen, die der Ministerpräsident und ich mit den Rektoren und Kanzlern der Universitäten und Fachhochschulen in den letzten Tagen dazu hatten, doch auf sehr große Zustimmung gestoßen ist. Es stellt sicherlich für viele eine Herausforderung da, aber eben auch viele Chancen, die auch die Hochschulen brauchen, um sich im intensiveren, internationalen Wettbewerb auch besser behaupten zu können. Und nach meinem Eindruck, auch Gesprächen mit Rektoren anderer Bundesländer, habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich das auch außerhalb Nordrhein-Westfalens viele Hochschulen wünschen würden.
Andreas Pinkwart: Die Hochschulen bekommen die Freiheit, als Körperschaften des öffentlichen Rechts sich selbst zu verwalten, auch was die Personalfragen anbetrifft. Ganz entscheidend für die Hochschulen die Berufungsfragen: Sie können die Hochschullehrer, die Professorinnen und Professoren in Zukunft selbst berufen und es gibt keine einvernehmlichen Vorbehalte mehr mit dem Ministerium. Damit werden wir unbürokratischer und schneller in diesen zentralen Entscheidungen, die die Hochschulen treffen müssen.
Himmelrath: Das ist der Teil der Berufungen. Gilt das denn auch zum Beispiel für Entlassungen von Mitarbeitern?
Pinkwart: Das gilt für den gesamten Personalkörper. Die Hochschulen werden Dienstherren der Beamtinnen und Beamten und Arbeitgeber der Angestellten und Arbeiter.
Himmelrath: Gehen wir mal auf den Bereich der strukturellen Ebene. Können die Hochschulen zum Beispiel Fachbereiche schließen oder auch selber neu gründen, oder müssen sie sich da noch mit Ihnen abstimmen?
Pinkwart: Nein, sie können das in eigener Verantwortung tun. Das, was sie sicherstellen müssen, allerdings ist das, was sie in den Zielvereinbarungen mit uns verabredet haben, auch an Studiengängen und Leistungen, die sie erbringen wollen. Die müssen natürlich dann auch sichergestellt werden, dieserlei Vereinbarungen. Aber ansonsten sind sie frei, sich so zu positionieren und profilieren, wie es aus ihrer Sicht im Markt, im Wettbewerb mit anderen Hochschulen richtig ist.
Himmelrath: Wie würden Sie denn reagieren, wenn die Hochschulen hergehen und eine Forderung des Deutschen Hochschulverbandes von heute ernst nehmen - der Hochschulverband fordert einen Hochschullehrer pro 60 Studierende, das ist die absolute Obergrenze. Wenn jetzt eine Hochschule sagt, wir haben eben nur so viele Professoren, also begrenzen wir die Studienplatzzahl?
Pinkwart: Ja, es gibt natürlich hier schon jetzt die Bemühung der Hochschule auch, durch Orts-NCs zu einer besseren Relation zu finden von Hochschullehrern und Studierenden. Hier wollen wir auch den Hochschulen mehr Möglichkeiten in Zukunft geben, damit die Studienbedingungen sich verbessern. Ich denke, dass das Hochschulfreiheitsgesetz dafür auch bessere Voraussetzungen schafft, als das bisher der Fall war.
Himmelrath: Ein Punkt, den das Gesetz ebenfalls enthält, ist, dass es eine gestärkte Leitungsebene geben soll. Hochschulräte werden eingeführt, andere Bundesländer haben es ja schon vorgemacht. Wie wollen Sie denn verhindern, dass es da möglicherweise mal zu einem Patt kommt zwischen dem Hochschulrat und dem Senat? In anderen Hochschulen haben wir das schon gesehen, da geht es dann um die Rektorbesetzung, und die beiden einigen sich nicht.
Pinkwart: Ja, das ist bei uns so vorgesehen, etwa bei der Wahl der Hochschulleitung, dass dies in Zukunft vom Hochschulrat eben vorgenommen wird, nachdem eine Findungskommission einen Vorschlag erarbeitet hat, eine Findungskommission, die sich aus Mitgliedern des Senates und des Rektorrats zusammensetzt und des Hochschulrates, und diese Findungskommission macht einen Vorschlag. Der Hochschulrat wählt und der Senat muss diese Wahl bestätigen. Wenn er diese nicht vornimmt, kann die Entscheidung des Senates dann mit einer qualifizierten Mehrheit des Hochschulrates überstimmt werden.
Himmelrath: Also der Senat wird gewissermaßen entmachtet?
Pinkwart: Ja, es kommt zu einer anderen Machtverteilung innerhalb der Hochschulen, damit wir auch eine klare und stärkere Führung der Hochschulen bekommen werden.
Himmelrath: Das heißt wahrscheinlich auch für Studierende, weniger Einfluss auf die Politik der Hochschule in den Gremien?
Pinkwart: Wir bleiben ja in Nordrhein-Westfalen - das ist ja in anderen Bundesländern anders. Wir bleiben bei der Gruppenhochschule, das heißt, die Gruppen wählen in Urwahl ihre Mitglieder in den Senat. Der Senat hat in Zukunft nach wie vor die wichtige Aufgabe der Rechtssetzung. Der Senat gibt die Grundordnung vor, und unser Hochschulfreiheitsgesetz gibt den Hochschulen auch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Hochschulverfassung, die dann eben vom Senat festzulegen ist, und die Studierenden wirken natürlich sehr stark in den Fachbereichen auch mit, und da ändert sich an der bisherigen Arbeitsteilung und auch Partizipation nichts. Im Gegenteil: Wir wollen, dass die Fachbereiche auch in Zukunft eine sehr starke Rolle wahrnehmen können. Darüber hinaus ist in unserem Studienbeitragsgesetz anders als in allen anderen Bundesländern mit vorgesehen, dass wir eine Schiedskommission dann an den Hochschulen bekommen werden, die zur Hälfte aus Studierenden zusammengesetzt sein wird, damit Qualitätsmanagement und Sicherung von guter Lehre in Zukunft über die Studierende in der Hochschule mit bewirkt werden kann.
Himmelrath: Abschließend noch eine kurze Einschätzung: Denken Sie, dass die Hochschulen bereit sind für so viel Freiheit? Das ist ja für die doch ein richtiger Kulturbruch.
Pinkwart: Ja, das ist sicherlich ein Kulturbruch. Es ist aber so, dass es in den Gesprächen, die der Ministerpräsident und ich mit den Rektoren und Kanzlern der Universitäten und Fachhochschulen in den letzten Tagen dazu hatten, doch auf sehr große Zustimmung gestoßen ist. Es stellt sicherlich für viele eine Herausforderung da, aber eben auch viele Chancen, die auch die Hochschulen brauchen, um sich im intensiveren, internationalen Wettbewerb auch besser behaupten zu können. Und nach meinem Eindruck, auch Gesprächen mit Rektoren anderer Bundesländer, habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich das auch außerhalb Nordrhein-Westfalens viele Hochschulen wünschen würden.