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Mehr Ehrenamtler, bitte!

Sportkurse, Museen, Kultur- und Musikvereine, ja selbst die Internet-Enzyklopädie Wikipedia: Viele dieser Angebote würde es ohne ehrenamtlich Aktive nicht geben. Seit Anfang des Jahres gelten neue steuerliche Regelungen für die 580.000 eingetragenen Vereine in Deutschland und für Ehrenamtler.

Am Mikrofon: Armin Himmelrath |
    Diese können jetzt 720 Euro "Ehrenamtspauschale" pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei als Aufwandsentschädigung erhalten. Die Politik will damit das Ehrenamt stärken.

    Doch was müssen Engagierte beachten? Welche Tätigkeiten gelten als gemeinnützig oder mildtätig und erfüllen damit die Kriterien des Finanzamts? Wann wird die Grenze vom freiwilligen Engagement zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überschritten? In welchen Bereichen eines Vereins dürfen die Freiwilligen eingesetzt werden, in welchen aber nicht? Wann wird ehrenamtliches Engagement vom Finanzamt nicht belohnt? Und wie kann und sollte ein Verein sich absichern, um seine engagierten Mitglieder nicht illegal zu beschäftigen?

    - Astrid Christofori, kooperationsblog.de

    - Wolfgang Pfeffer, vereinsknowhow.de

    Links zum Thema

    Hinweise des Bundesjustizministeriums für Vereine und Ehrenamtler
    Hier können unter anderem eine Vereins-Mustersatzung und ein Leitfaden zum Vereinsrecht heruntergeladen werden:

    Informationsseite des Landes Baden-Württemberg zur Vereinsgründung
    Steuerratgeber des Landes Baden-Württemberg für gemeinnützige Vereine (PDF)

    Juristische Hintergrundinformationen zum Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013