
Laut einer Mitteilung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen werden die Zuschläge flexibler und die Bürokratie sinkt. Künftig soll die Vergütung für die Eins-zu-eins-Betreuung auch dann gezahlt werden, wenn eine Geburt sehr schnell verläuft oder ein Wechsel der betreuenden Hebamme während einer Schicht erfolgt. Zudem können Beleghebammen befristet bis Ende 2027 bestimmte ambulante Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Auch die Dokumentation wird vereinfacht, etwa durch den Wegfall einzelner Nachweispflichten bei telefonischen Beratungen.
Hebammenverband: Nur ein Trostpflaster
Der Deutsche Hebammenverband wertete die Änderungen als notwendige, aber begrenzte Verbesserung. Er beklagt dennoch finanzielle Einbußen und spricht von einem "Trostpflaster". Im Zuge der Einigung sagte der Hebammenverband zu, seine Klage gegen einen zuvor gefallenen Schiedsspruch zurückzunehmen.
Die Geburtshilfe steht seit Jahren unter Druck. Verbände warnen vor Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen, sollten sich die Arbeitsbedingungen für Hebammen nicht nachhaltig verbessern. Die nächste Möglichkeit für einen aktualisierten Hebammenhilfevertrag nach weiteren Verhandlungen könnte es zum Jahreswechsel 2028 geben.
Zahl der Entbindungsstationen halbiert
Am Dienstag veröffentlichte das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zu Krankenhäusern mit Entbindungsstationen in Deutschland. Demnach halbierte sich die Zahl: Gab es 1991 noch 1.186 Krankenhäuser, in denen Kinder entbunden wurden, waren es 2024 noch 578. Das ist ein Rückgang um 51,3 Prozent. Zugleich war die Zahl der Geburten 2024 um 18,4 Prozent niedriger als 1991.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





