
Ihr Berufsverband verständigte sich mit den gesetzlichen Kassen auf Änderungen am sogenannten Hilfevertrag. Demnach sollen einzelne Nachweispflichten wegfallen und bestimmte Zuschläge flexibler gehandhabt werden. Auch soll etwa die Eins-zu-eins-Betreuung von Schwangeren künftig auch dann gezahlt werden, wenn eine Geburt sehr schnell verläuft. Der Deutsche Hebammenverband beklagt dennoch finanzielle Einbußen und warnte vor Versorgungslücken insbesondere in ländlichen Regionen, sollten sich die Arbeitsbedingungen für Hebammen nicht nachhaltig verbessern.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
