Er ist ein konsequenter Mülltrenner, lehnt Werbung aber nicht grundsätzlich ab. Sonnst hätte Rechtsanwalt Henning Grewe ja auch einen Aufkleber auf seinen Briefkasten geklebt mit dem Spruch "Werbung – nein danke." An den sich die Verteiler auch halten.
"Ich war schlicht davon genervt, dass ich durch diese Werbung genötigt wurde, die Werbung zu öffnen und die Plastefolie zu entsorgen, in der diese Werbung eingeschweißt ist."
Daher zunächst an die Post die Bitte, nach etlichen Wiederholungsfällen auch die Unterlassungsklage, doch "Einkauf aktuell" nicht mehr einzuwerfen. Laut Eigenwerbung der Post erreicht "Einkauf aktuell" in 22 Ballungsräumen bis zu 18,5 Millionen Haushalte. Mit Ausnahme der Werbeverweigerer.
Bislang waren das die mit dem Aufkleber am Briefkasten. Jetzt dürfte sich der Kreis der Nicht-Empfänger Leute wie Henning Grewe erweitern. Der betont, dass er zunächst ein Einzelurteil erreicht hat.
"Ich kann auch nur für mich klagen. Denn Voraussetzung ist, dass der jeweilige Empfänger der Deutschen Post AG mitteilt: 'Ich möchte diese Werbung nicht mehr.' Und nur, wenn diese Mitteilung erfolgt ist, also der Empfänger seinen klaren Willen zum Ausdruck gebracht hat, Halt! Stopp! Jetzt nicht mehr! Und dann erfolgt eine erneute Zustellung. Erst dann stehen dem Empfänger, dem Verbraucher Unterlassungsansprüche und die kann er dann geltend machen."
Achtet der Postbote nicht auf den erklärten Willen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, das das Landgericht Lüneburg verhängt hat. Das ergangene Berufungsurteil schützt ausdrücklich das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter betonen, dass nicht mehr abgewogen werden müsse zwischen den Interessen der Werbenden – Stichwort Kosten für das Filtern der Empfänger - und der unzumutbaren Belästigung des Marktteilnehmers, der ja seinen Willen gegenüber der Post eindeutig erklärt hat. Rechtsanwalt Henning Grewe vermutet nun, dass die Werbeform Postwurfsendung erheblich teurer wird. Das hat auch das Lüneburger Landgericht so gesehen. Und weil das eine ganze Branche betrifft, Revision zugelassen. Henning Grewe:
"Denn wenn eine Werbeform sich verteuert, dann wird sie eben für den Werbetreibenden möglicherweise nicht mehr so interessant. Und dann kann ich mir vorstellen, dass das möglicherweise auch dazu führen könnte, dass es irgendwann keine Postwurfsendungen mehr gibt."
Der Deutsche Verband für Post, IT und Telekommunikation freut sich über das Lüneburger Urteil. Für Elmar Müller, Vorstand für den Bereich Post beim DVPT bringt es mehr Klarheit in die Grauzone der Werbepost:
"Dass man dann eben möglicherweise durch den örtlichen Zusteller notfalls von Haus zu Haus geht, um zu sagen: Bist Du einverstanden, Werbepost zu erhalten oder nicht? Denn dieses Urteil bezieht sich ja ausdrücklich nur auf die Deutsche Post AG. Das ist nur ein Teil dessen, was heute an Post zugestellt wird. Also bräuchten wir ein Urteil, was die gesamte Post- und Werbebranche betrifft."
Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn hat gegenüber dem Deutschlandfunk angekündigt, nicht in Revision beim Bundesgerichtshof gehen zu wollen. Wer also bestimmte Postwurfsendungen nicht bekommen will, muss künftig dafür nur einen Brief schreiben.
"Ich war schlicht davon genervt, dass ich durch diese Werbung genötigt wurde, die Werbung zu öffnen und die Plastefolie zu entsorgen, in der diese Werbung eingeschweißt ist."
Daher zunächst an die Post die Bitte, nach etlichen Wiederholungsfällen auch die Unterlassungsklage, doch "Einkauf aktuell" nicht mehr einzuwerfen. Laut Eigenwerbung der Post erreicht "Einkauf aktuell" in 22 Ballungsräumen bis zu 18,5 Millionen Haushalte. Mit Ausnahme der Werbeverweigerer.
Bislang waren das die mit dem Aufkleber am Briefkasten. Jetzt dürfte sich der Kreis der Nicht-Empfänger Leute wie Henning Grewe erweitern. Der betont, dass er zunächst ein Einzelurteil erreicht hat.
"Ich kann auch nur für mich klagen. Denn Voraussetzung ist, dass der jeweilige Empfänger der Deutschen Post AG mitteilt: 'Ich möchte diese Werbung nicht mehr.' Und nur, wenn diese Mitteilung erfolgt ist, also der Empfänger seinen klaren Willen zum Ausdruck gebracht hat, Halt! Stopp! Jetzt nicht mehr! Und dann erfolgt eine erneute Zustellung. Erst dann stehen dem Empfänger, dem Verbraucher Unterlassungsansprüche und die kann er dann geltend machen."
Achtet der Postbote nicht auf den erklärten Willen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, das das Landgericht Lüneburg verhängt hat. Das ergangene Berufungsurteil schützt ausdrücklich das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter betonen, dass nicht mehr abgewogen werden müsse zwischen den Interessen der Werbenden – Stichwort Kosten für das Filtern der Empfänger - und der unzumutbaren Belästigung des Marktteilnehmers, der ja seinen Willen gegenüber der Post eindeutig erklärt hat. Rechtsanwalt Henning Grewe vermutet nun, dass die Werbeform Postwurfsendung erheblich teurer wird. Das hat auch das Lüneburger Landgericht so gesehen. Und weil das eine ganze Branche betrifft, Revision zugelassen. Henning Grewe:
"Denn wenn eine Werbeform sich verteuert, dann wird sie eben für den Werbetreibenden möglicherweise nicht mehr so interessant. Und dann kann ich mir vorstellen, dass das möglicherweise auch dazu führen könnte, dass es irgendwann keine Postwurfsendungen mehr gibt."
Der Deutsche Verband für Post, IT und Telekommunikation freut sich über das Lüneburger Urteil. Für Elmar Müller, Vorstand für den Bereich Post beim DVPT bringt es mehr Klarheit in die Grauzone der Werbepost:
"Dass man dann eben möglicherweise durch den örtlichen Zusteller notfalls von Haus zu Haus geht, um zu sagen: Bist Du einverstanden, Werbepost zu erhalten oder nicht? Denn dieses Urteil bezieht sich ja ausdrücklich nur auf die Deutsche Post AG. Das ist nur ein Teil dessen, was heute an Post zugestellt wird. Also bräuchten wir ein Urteil, was die gesamte Post- und Werbebranche betrifft."
Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn hat gegenüber dem Deutschlandfunk angekündigt, nicht in Revision beim Bundesgerichtshof gehen zu wollen. Wer also bestimmte Postwurfsendungen nicht bekommen will, muss künftig dafür nur einen Brief schreiben.