
Bis Ende Oktober gingen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mehr als 3.000 Anträge ein, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. So viele Ersuche hatte es zuletzt 2011 gegeben.
Das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung blieb auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht bestehen. Die Bundeswehr riet dazu, weiterhin davon Gebrauch zu machen. Auf diese Weise würde die Truppe einen besseren Überblick über diejenigen Menschen erhalten, die bei einem Wiedereinsetzen der Wehrpflicht für den Dienst an der Waffe zur Verfügung stünden, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 18.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
