Eigentlich sollte Anfang kommenden Jahres endgültig Schluss sein mit der Käfighaltung von Legehennen. Das hatte die grüne Landwirtschaftsministerin Renate Künast durchgesetzt. Unter der neuen schwarz-roten Bundesregierung ist jetzt die Legehennen-Haltungsverordnung erneut novelliert worden. Zwar soll es künftig keine Legebatterien mehr geben, aber die Hühner dürfen in so genannten Kleinvolieren gehalten werden. Die Käfighaltung wird dadurch fortgeschrieben, kritisiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn:
"Die Käfige sind zwar etwas größer als bisher. Bisher hat ein Legehuhn, und das ist ja relativ groß, hat knapp ein DIN-A4-Blatt zur Verfügung gestanden, jetzt steht gut ein DIN-A4-Blatt einem solchen Legehuhn zur Verfügung, also etwas verbessert. Das mussten sie auch machen, weil es ja ein BVG-Urteil gibt von 1999, das ich damals noch als Landesministerin von NRW erstritten habe, was bestimmte Kriterien glasklar festgelegt hat."
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die neue Verordnung zur Legehennen-Haltung vor allem damit, dass eine Abwanderung der Eierproduktion in Staaten mit niedrigeren Tierschutz-Auflagen gedroht habe. Staatssekretär Gert Lindemann:
"Die Legehennenhaltungsverordnung wird deshalb novelliert, weil wir über das Haltungssystem Kleinvoliere die Möglichkeit schaffen wollen, auch in Zukunft einen erheblichen Teil der Eier, die an den Verbraucher gelangen, weiter in Deutschland zu produzieren und bei der Regelung, die es bisher gab, die konkrete Sorge besteht, dass das nicht dazu führt, dass es mehr Tierschutz gibt, sondern dass die Legehennenhaltung weitgehend aus Deutschland abgewandert wäre. Wir hätten also die Eier aus konventioneller Käfighaltung in Deutschland weiter gegessen und hätten nur die Produktion aus Deutschland vertrieben."
Das mache keinen Sinn, so Agrarstaatssekretär Lindemann. Das Urteil der Grünen-Politikerin und ehemaligen NRW-Agrarministerin Höhn ist vernichtend: Tierschutz und die Achtung vor dem Tier würden auf dem Altar des wirtschaftlichen Profits geopfert.
Kritik kommt auch von zwei Landesregierungen. Rheinland-Pfalz und Hessen sind gegen die neue Verordnung, die im April der Bundesrat beschlossen hatte. Rheinland-Pfalz prüft, ob eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Für Grünen-Politikerin Höhn steht fest, dass die Einführung der Kleinvolieren verfassungswidrig ist. Karlsruhe hatte 1999 entschieden, dass Legehennen ihre natürlichen und arttypischen Verhaltensweisen ausleben können müssen:
"Das BVG-Urteil sagt auch, dass die Tiere so viel Platz haben müssen, dass sie auch etwas flattern können, und dass sie sich aufbaumen, also etwas höher setzen können müssen in den Käfigen. Gucken sie sich einfach mal eine vollbesetzte Kleinvoliere an. Eine vollbesetzte Kleinvoliere, da sehen sie genau, dass die Tiere beim Flattern total gegen die anderen Tiere kommen oder auch gegen die Seiten schlagen, damit auch Verletzungsgefahr ist, auf jeden Fall Agressionspotenzial natürlich da ist."
Der Deutsche Tierschutzbund führt gegen die neue Legehennenhaltungs-Verordnung außerdem an, dass die geschützte Eiablage im Nest in den Kleinvolieren nicht möglich sei. Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt sich angesichts einer möglichen Klage in Karlsruhe gelassen. In den 60 Zentimeter hohen Kleinvolieren könnten Hühner durchaus flattern, und auch eine geschützte Eiablage sei möglich, sagt Staatssekretär Lindemann:
"Wir sind davon überzeugt, dass die Rückzugsmöglichkeit für die Ei-Ablage gegeben sein muss, so steht es da drin, und die ist bei der Kleinablage genauso gegeben wie bei der bisher schon zulässigen Großvoliere. Also wir sind davon überzeugt, dass sie verfassungsgemäß ist, dass diese Lösung insbesondere den Anforderungen entspricht, die das Bundesverfassungsgesetz im Einzelnen festgesetzt hat. Und es bestreitet niemand, dass sie in vollem Umfang dem EU-Recht entsprechen, sogar im Sinne des Tierschutzes deutlich darüber hinausgehen."
Kleinstkäfige, so genannte Legebatterien, sind nach der neuen Verordnung allerdings noch länger zugelassen als von Rot-Grün geplant: Nämlich bis Ende 2008, wenn der Legehennenhalter nachweisen kann, dass er danach auf die neuen Kleinvolieren umstellen wird.
"Die Käfige sind zwar etwas größer als bisher. Bisher hat ein Legehuhn, und das ist ja relativ groß, hat knapp ein DIN-A4-Blatt zur Verfügung gestanden, jetzt steht gut ein DIN-A4-Blatt einem solchen Legehuhn zur Verfügung, also etwas verbessert. Das mussten sie auch machen, weil es ja ein BVG-Urteil gibt von 1999, das ich damals noch als Landesministerin von NRW erstritten habe, was bestimmte Kriterien glasklar festgelegt hat."
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die neue Verordnung zur Legehennen-Haltung vor allem damit, dass eine Abwanderung der Eierproduktion in Staaten mit niedrigeren Tierschutz-Auflagen gedroht habe. Staatssekretär Gert Lindemann:
"Die Legehennenhaltungsverordnung wird deshalb novelliert, weil wir über das Haltungssystem Kleinvoliere die Möglichkeit schaffen wollen, auch in Zukunft einen erheblichen Teil der Eier, die an den Verbraucher gelangen, weiter in Deutschland zu produzieren und bei der Regelung, die es bisher gab, die konkrete Sorge besteht, dass das nicht dazu führt, dass es mehr Tierschutz gibt, sondern dass die Legehennenhaltung weitgehend aus Deutschland abgewandert wäre. Wir hätten also die Eier aus konventioneller Käfighaltung in Deutschland weiter gegessen und hätten nur die Produktion aus Deutschland vertrieben."
Das mache keinen Sinn, so Agrarstaatssekretär Lindemann. Das Urteil der Grünen-Politikerin und ehemaligen NRW-Agrarministerin Höhn ist vernichtend: Tierschutz und die Achtung vor dem Tier würden auf dem Altar des wirtschaftlichen Profits geopfert.
Kritik kommt auch von zwei Landesregierungen. Rheinland-Pfalz und Hessen sind gegen die neue Verordnung, die im April der Bundesrat beschlossen hatte. Rheinland-Pfalz prüft, ob eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Für Grünen-Politikerin Höhn steht fest, dass die Einführung der Kleinvolieren verfassungswidrig ist. Karlsruhe hatte 1999 entschieden, dass Legehennen ihre natürlichen und arttypischen Verhaltensweisen ausleben können müssen:
"Das BVG-Urteil sagt auch, dass die Tiere so viel Platz haben müssen, dass sie auch etwas flattern können, und dass sie sich aufbaumen, also etwas höher setzen können müssen in den Käfigen. Gucken sie sich einfach mal eine vollbesetzte Kleinvoliere an. Eine vollbesetzte Kleinvoliere, da sehen sie genau, dass die Tiere beim Flattern total gegen die anderen Tiere kommen oder auch gegen die Seiten schlagen, damit auch Verletzungsgefahr ist, auf jeden Fall Agressionspotenzial natürlich da ist."
Der Deutsche Tierschutzbund führt gegen die neue Legehennenhaltungs-Verordnung außerdem an, dass die geschützte Eiablage im Nest in den Kleinvolieren nicht möglich sei. Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt sich angesichts einer möglichen Klage in Karlsruhe gelassen. In den 60 Zentimeter hohen Kleinvolieren könnten Hühner durchaus flattern, und auch eine geschützte Eiablage sei möglich, sagt Staatssekretär Lindemann:
"Wir sind davon überzeugt, dass die Rückzugsmöglichkeit für die Ei-Ablage gegeben sein muss, so steht es da drin, und die ist bei der Kleinablage genauso gegeben wie bei der bisher schon zulässigen Großvoliere. Also wir sind davon überzeugt, dass sie verfassungsgemäß ist, dass diese Lösung insbesondere den Anforderungen entspricht, die das Bundesverfassungsgesetz im Einzelnen festgesetzt hat. Und es bestreitet niemand, dass sie in vollem Umfang dem EU-Recht entsprechen, sogar im Sinne des Tierschutzes deutlich darüber hinausgehen."
Kleinstkäfige, so genannte Legebatterien, sind nach der neuen Verordnung allerdings noch länger zugelassen als von Rot-Grün geplant: Nämlich bis Ende 2008, wenn der Legehennenhalter nachweisen kann, dass er danach auf die neuen Kleinvolieren umstellen wird.