
Eine im Ausland geschlossene Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht weiter unwirksam bleiben. Trotzdem können künftig Unterhaltsansprüche gegen die ältere Person geltend gemacht werden. Eine Kinderehe lässt sich künftig zudem legalisieren, indem sie in Deutschland nach dem 18. Geburtstag beider Partner durch eine neue Heirat bestätigt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Änderungen an dem seit 2017 geltenden Gesetz verlangt. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.
Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.