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Mehr Schutz vor Internet- und Telefontricks

Eine Reihe von Gesetzesänderungen soll Verbraucher künftig besser vor Tricks und Betrügereien am Telefon und im Internet schützen. So können zukünftig zum Beispiel Gewinnspielverträge nur noch schriftlich bestätigt werden. Der Opposition gehen die Regeln jedoch nicht weit genug.

Von Gudula Geuther | 27.06.2013
    Telefonwerbung, Abmahnwesen und Inkassowirtschaft, in allen drei Bereichen sollen die schwarzen Schafe verschwinden. Es geht um Geschäftspraktiken wie die, die Patrick Sensburg, CDU, beschreibt:

    "Dass Menschen am Telefon belästigt werden, nachgefragt wird, sie hätten einen Vertrag abgeschlossen, zum Beispiel einen Gewinnspiel-Dienstvertrag. Dann sagt man: Nein, so einen Vertrag habe man nie abgeschlossen. Dann sagt der Telefonwerber: Doch, das liegt schriftlich vor. Da kommen Sie jetzt nicht mehr raus. Ich kann Ihnen vielleicht noch anbieten, von sechs auf drei Monate den Vertrag zu verkürzen."

    Gewinnspiele sind in Zukunft nur noch gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Per Brief, per SMS, per E-Mail. Schon da sind Teile der Opposition unzufrieden: Für alle Verträge sollte das gelten, wünscht sich die Linke. Dann aber könnte auch der Automechaniker sich nicht mal eben das Einverständnis für die Reparatur weiterer Schäden holen, kontern die Redner der Koalition. Die SPD wünscht sich eine ganz andere Konstruktion.

    "Wir wollen die Verbraucherzentralen zu Marktwächtern ausbauen. Denn die Verbraucherzentralen sollen zu einem Frühwarnsystem werden. Sie sollen uns sagen, wie sich die Methoden der Abzocker verändern,"

    fordert Elvira Drobinski-Weiss. Durchweg kritisiert die Opposition die Vorschläge der Koalition als zu wenig weitgehend. Auch beim Abmahnungswesen. Da betonten Redner von FDP und CDU, die Abmahnung als solches habe durchaus ihren Sinn. Nicht aber, wenn sie überhandnehme. Wenn Kinder Musiktitel herunterladen, dann muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sagt Erik Schweikert, FDP:

    "Der Verbraucher, der erstmalig eine Urheberrechtsverletzung begeht, der wird abgemahnt, der wird auch bestraft, aber wir deckeln den Streitwert im außergerichtlichen Verfahren auf 1000 Euro, sodass die Gebühr für die Abmahnung bei 155 Euro 30 begrenzt wird."

    Schon die Große Koalition hatte die Abmahnkosten deckeln wollen, zu viele Ausnahmen ließen das Gesetz allerdings leerlaufen. Auch diesmal soll es eine Ausnahme geben: bei besonders dreisten Urheberrechtsverstößen. Die Opposition fürchtet die Findigkeit der Abmahnkanzleien, die Koalition verweist darauf, dass hier - wie an einigen Stellen - im parlamentarischen Verfahren das Gesetz verschärft und klarer gefasst worden sei.

    Die meisten Inkassounternehmen arbeiteten seriös, betonen Koalitionspolitiker. Wenn schwarze Schafe verschwänden, tue das auch den seriösen Unternehmen gut, sagt etwa Stefan Thomae, FDP. Geschehen soll das durch mehr Transparenz:

    "Künftig müssen also Name und Firma des Auftraggebers auf dem Inkassoschreiben stehen. Der Forderungsgrund muss draufstehen. Bei Verträgen auch die konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses."

    Wieder nicht genug, schimpft die Opposition. Keine ladungsfähige Anschrift müsse genannt werden und ohnehin gebe es keine Mindeststandards für Inkassounternehmen. Der Bundesrat soll Anfang Juli entscheiden.