
Das Bundeskabinett brachte eine Gesetzesänderung auf den Weg. Demnach soll die Obergrenze für die meist als Taschengeld bezeichnete Vergütung von 438 auf 584 Euro pro Monat angehoben werden. Außerdem sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Die konkrete Höhe des Taschengeldes legt die jeweilige Einsatzstelle fest. Die Höhe ist staatlich gedeckelt, um Überbietungswettbewerbe auszuschließen und eine klare Grenze zu bezahlter Arbeit zu ziehen.
Wohlfahrtsverbände sehen die Pläne mit Verweis auf die aktuellen Kostensteigerungen kritisch. Nach Angaben der Bundesregierung leisteten Ende 2022 etwa 86.000 Menschen ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ab oder waren im Bundesfreiwilligendienst tätig. Dieser wurde als Ersatz für den Zivildienst geschaffen. Im Jargon spricht man analog zum früheren Begriff "Zivi" häufig von "Bufdi".
Diese Nachricht wurde am 02.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.