
Die Länderkammer billigte das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem mehrere Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften geändert werden. Ein Kernpunkt ist eine Priorisierung zentraler Projekte wie Autobahnen, Bahnstrecken oder Wasserwege als sogenannte "Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit". Sie sollen so in Abwägungsentscheidungen von Gerichten und Behörden höheres Gewicht beigemessen bekommen und schneller genehmigt werden können. Ermöglicht werden sollen bei Eingriffen in die Natur neben direkten Ausgleichsmaßnahmen wie Neupflanzungen auch Ersatzzahlungen.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
