
Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums gab es 2023 deutlich mehr Ermittlungsverfahren - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden. So seien im vergangenen Jahr rund 7.200 Ermittlungeverfahren eingeleitet worden, weil Unternehmen weniger als den damals gültigen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde zahlten. Im Jahr davor waren es knapp 5.900 Verfahren.
Das Finanzministerium nannte die Zahlen aufgrund einer Anfrage des Linken-Abgeordneten Perli. Dieser forderte unter anderem strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung, damit Betrug einfacher nachgewiesen werden könne. Der Mindestlohn in Deutschland ist klar geregelt. Seit Jahresbeginn liegt er bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.