Die Strafvollstreckung im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten werde dann unzulässig, hieß es zur Begründung vom nordrhein-westfälischen Justizministerium gegenüber der "Bild"-Zeitung. Viele laufende Verfahren könnten zudem eingestellt werden.
Die niedersächsische Justizministerin Wahlmann sieht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, alle Akten durchzusehen und festzustellen, ob Haftstrafen weiter gerechtfertigt sind. Falls Personen wegen Besitzes oder Handels mit bis zu 25 Gramm Cannabis im Gefängnis säßen, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden, sagte die SPD-Politikerin.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.