
Das Landgericht Dresden befand sie unter anderem des schweren Diebstahls mit Waffen, der besonders schweren Brandstiftung und der schweren Körperverletzung schuldig. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.
Die Einbrecher hatten im November 2019 Schmuckstücke mit einem geschätzten Wert von weit über 110 Millionen Euro gestohlen. Ihr Fluchtfahrzeug zündeten sie in der Tiefgarage eines Hauses an, in dem Menschen wohnten. Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurde der Polizei in Berlin ein erheblicher Teil der Beute übergeben. Die Rückgabe war Teil einer Vereinbarung vor Gericht. Manche der Schmuckstücke sind beschädigt.
Die sächsische Kulturministerin Klepsch sagte, die Landesregierung prüfe nun, ob sie weitere rechtliche Ansprüche in einem Zivilverfahren geltend mache. Die CDU-Politikerin bezog sich dabei auf den Schaden durch den nicht zurückgegebenen Teil der Beute.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.