
Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte der zuständige Richter vom Amtsgericht Leipzig. Demnach hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem verurteilte das Gericht sie wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt 80.000 Euro.
Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.