[Quelle: dk]
Archiv
Meldung
Die Bundesregierung plant strenge Auflagen für Gentests und ihre etwaige Verwertung durch Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte heute einen entsprechenden Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung". In dem Entwurf wird ein Diskriminierungsverbot festgelegt. Niemand dürfe wegen einer genetischen Untersuchung oder auf Grund seiner genetischen Eigenschaften benachteiligt werden. Genetische Reihenuntersuchungen sollen nur erlaubt werden, wenn sie die Veranlagung für eine Krankheit feststellen, deren Ausbruch zu vermeiden oder zu behandeln ist. Gentests, die Straftaten oder Vaterschaften nachweisen, bleiben ohne Einschränkungen möglich.