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Das neue Hochschulrahmengesetz liegt auf der Anklagebank. Die unions-regierten Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, da ihrer Meinung nach das rot-grüne Hochschulrahmengesetz verfassungswidrig sei. Der Bund verstoße mit dem Gesetz gegen die Kulturhoheit der Länder, so ihre Begründung. Die Bundesregierung hingegen hält die Zustimmung der Länder nicht für notwendig. Inhaltlich wenden sich die drei unionsgeführten Länder vor allem gegen die Junior-Professur. Damit wird die Habilitation als Zugangsvoraussetzung für den Professorenstatus faktisch abgeschafft. Dies verstoße gegen die Wissenschaftsfreiheit und bedrohe Qualität der Forschung, heißt es in der Klageschrift. Das umstrittene Hochschulrahmengesetz wurde Ende Mai in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und -tag verwiesen.