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In einem gestern gefällten Urteil untersagt das Oberlandesgericht Köln dem E-Commerce-Unternehmen PrimusOnline GmbH und seiner Tochter Primus Powershopping Gruppenkäufe im Internet, bei denen die Höhe der Preisnachlässe von der Anzahl der Käufer abhängen. Das Konzept verstößt nach Meinung der Richter gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Primus wertet das Urteil als Chance, da eingelegte Rechtsmittel den Weg zum Bundesgerichtshof eröffnen, von dem das Unternehmen eine Grundsatzurteil und damit im günstigsten Fall Rechtssicherheit für Betreiber von Online-Gruppenkaufangeboten erwartet.

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