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Dies empfiehlt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland den Telefonkunden, wenn sie ihren Mobilfunkvertrag kündigen. Da mehrere Prozesse gegen diese Gebühr derzeit noch nicht entschieden sind, sollten die Kunden "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen. Wer das seinem Anbieter schriftlich mitteile, habe später bessere Chancen auf einen Rückerstattungsanspruch. Verschiedene Prozesse sind in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Potsdam darf der Betreiber E-Plus keine Gebühr für die Deaktivierung verlangen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jedoch bei einer Klage gegen Talkline gegen die Verbraucherschützer. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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