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Die Deutsche Telekom muss ihr faktisches Monopol im Bereich der Ortsnetzverbindungen aufgeben. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Demnach muss der Ex-Monopolist seine Ortsnetze zumindest vorläufig deutlich stärker für Wettbewerber öffnen. Die Richter verpflichteten den Telefonkonzern, die Telefonleitungen bis in die Wohnung des Kunden zu vermarkten. Diese Strecken werden als "Letzten Meile" bezeichnet. Telekom-Kunden könnten dann mit ihrem Telefonanschluß auch für Ortsgespräche zu anderen Anbietern wechseln.