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Der Fernsehmoderator Günther Jauch hat nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts keinen Anspruch auf einen besonderen Namensschutz bei der Registrierung von Internet-Adressen. Das geht aus einer Entscheidung des Gerichts hervor, die am Donnerstag von den zwei beklagten Unternehmen veröffentlicht wurde. Jauch hatte seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse seines Namens durch die Duisburger Firmen verletzt gesehen. Im Mai vergangenen Jahres hatte Jauch vor dem Kölner Landgericht zunächst gewonnen. Die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichts habe laut den beklagten Firmen grundsätzliche Bedeutung für die Internetbranche.

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