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Meldung

Insgesamt fünf Staaten haben das Klon-Protokoll ratifiziert. Damit sind die Bedingungen für sein Inkrafttreten erfüllt. Rechtlich bindend ist der Vertrag nach der Ratifizierung für die Slowakei, Slowenien, Griechenland, Spanien und Georgien. Weitere 24 Länder haben das Abkommen bislang gezeichnet. Das Klon-Protokoll ist ein 1998 verabschiedetes Zusatzabkommen zur Bioethik Konvention. Es ist das erste und einzige rechtlich bindende internationale Abkommen, das sich gegen das Klonen von Menschen richtet. Die Bundesrepublik kann dem Klon-Protokoll nicht beitreten, da sie die Bioethik Konvention nicht unterzeichnet hat.

    [Quelle: krb]