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+++Kabellose Mäuse und Tastaturen gelten als Stromfresser+++Die Hälfte aller Internet-Surfer kauft nicht online ein+++Eine Neuregelung sorgt für besseren Schutz vor 0190- und 0900-Nummern+++Linux soll Software-Plattform für die Unterhaltungselektronik werden+++Die deutsche Software-Branche sieht einen Hoffnungsschimmer+++Telefon-Auskunftsdienste müssen künftig in der Werbung ihre Preise angeben+++Die BBC dominiert bei den European Online Journalism Awards+++Der Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes führt die "happy hour" ein+++Die Initiative D21 befasst sich mit dem Projekt "E-Verbraucherschutz"+++Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bietet eine Suchmaschine für 019er Rufnummern an+++

    Kabellose Mäuse und Tastaturen gelten als Stromfresser.

    Wie das Magazin "Computer easy" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, können hohe Kosten für die Anschaffung neuer Batterien entstehen. Vor allem Funkmäuse mit optischem Sensor verbrauchen, so der Bericht, sehr viel Strom. Eine drahtlose, optische Maus machte bereits nach 154 Tagen schlapp. Dagegen verfügte eine Maus mit Kugel über eine Laufzeit von über 1800 Tagen. Allerdings bieten einige Hersteller alternativ auch drahtlose optische Mäuse mit Akku und Ladestation an.

    Die Hälfte aller Internet-Surfer kauft nicht online ein.

    Zu diesem Ergebnis komme eine Studie der Universität Karlsruhe, die Mitte der Woche in Hamburg veröffentlicht wurde. Als Hauptargument nennen 54 Prozent der Verbraucher, dass sie die Waren vor dem Kauf nicht anschauen und prüfen können. Jeder dritte Befragte gab an, dass er mit dem Angebot der Geschäfte zufrieden sei. Weitere Gründe waren die Angst vor dem Datenmissbrauch, die fehlende Beratung sowie die Angst vor Schwierigkeiten bei einem Umtausch der Waren. Ein Fünftel der Online-Käufer kaufte ausschließlich bei bekannten Anbietern ein.

    Eine Neuregelung sorgt für besseren Schutz vor 0190- und 0900-Nummern.

    Der Bundestag stimmte Ende der Woche dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Dieser Vorschlag berücksichtigt stärker die Interessen der Bundesländer. Die Billigung durch den Bundesrat gilt als gesichert. Festgelegt wird, dass Anrufe bei so genannten Servicenummern - unter denen oft Sexofferten zu finden sind - maximal zwei Euro pro Minute kosten dürfen. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Der Preis für die Nutzung der Nummer muss angegeben werden, bevor die Kosten anfallen.

    Linux soll Software-Plattform für die Unterhaltungselektronik werden.

    Das vereinbarten Philips, Panasonic, Sony, Hitachi, Nec, Samsung, Sharp und Toshiba. In einem gemeinsamen Forum wollen sie technische Standards für den Einsatz von Linux zum Beispiel in Handys, Videokameras und Radios entwickeln. Das teilte der niederländische Elektronikkonzern Philips Anfang der Woche mit. Der Computerkonzern IBM, einer der größten Anbieter von Linux-Lösungen, will das Forum als aktives Mitglied unterstützen.

    Die deutsche Software-Branche sieht einen Hoffnungsschimmer.

    Die Ergebnisse einer Umfrage des ifo-Instituts ergaben eine leichte Erholung der Branche im ersten Quartal. Noch zwei Fünftel der Unternehmen bewerteten den Geschäftsverlauf als schlecht, doch der Abwärtstrend bei Aufträgen und Ergebnissen stagnierte. Ebenso der Personalabbau und der Investitionsrückgang. Jedes vierte Unternehmen erwartet demnach in diesem Sommer bessere Geschäfte. Drei Viertel der Unternehmen planen mittelfristig die Ausweitung ihrer Geschäfte. Die meisten Wachstumschancen wurden vor allem auf den Auslandsmärkten ausgemacht.

    Telefon-Auskunftsdienste müssen künftig in der Werbung ihre Preise angeben.

    Das teilte der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe mit. Die Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht. Dieser hatte der Telekom und der Firma Telegate vorgeworfen, ihre Inlands-Auskunftdienste unter den Nummern 1183 und 11880 ohne jede Preisangabe beworben zu haben. Die Verbraucherschützer hatten auf Unterlassung geklagt. Nach Meinung der Richter hätten die Verbraucher ein "wesentliches Interesse" zu wissen, was die beworbene Leistung kostet.

    Die BBC dominiert bei den European Online Journalism Awards.

    Die Preisverleihung fand Mitte der Woche in Barcelona statt. Der Wissenschafts-Korrespondent der BBC, David Whitehouse, gewann in der Kategorie "Beste News-Story" und bekam den Award damit zum vierten Mal in Folge. Der Preis für herausragende Leistungen im Online-Journalismus ging an Mike Smartt, Chefredakteur von BBC Interactive. Der begehrteste Preis "Online Journalist des Jahres" wurde Vincent Landon, Wissenschaftskorrespondent von Swiss Radio International für seinen Beitrag über die Auswirkungen von Malaria auf Kinder in Entwicklungsländern.

    Der Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes führt die "happy hour" ein.

    In einer Versuchsphase können Hochschulen und Forschungseinrichtungen ab nächsten Monat für zunächst ein Jahr in der Zeit zwischen 3 und 5 Uhr morgens kostenlos das Gigabit-Wissenschaftsnetz des DFN benutzen. In dieser happy hour können die an das Wissenschaftsnetz angeschlossenen Institute beliebig große Datenmengen transportieren, ohne dafür zahlen zu müssen. Typische Netzanwendungen sind die Sicherung von Datenbanken auf Backupservern oder die Aktualisierung multimedialer Datenbestände. Langfristig sollen mit der Happy hour die zeitunabhängigen Datentransfers vom sensibleren Tages-Internetverkehr getrennt werden.

    Die Initiative D21 befasst sich mit dem Projekt "E-Verbraucherschutz".

    Damit soll die öffentliche Wahrnehmung für den Einsatz moderner Informationstechnologie zum Ausbau und zur Stärkung des Verbraucherschutzes gefördert werden. Als ein erstes Beispiel von E-Verbraucherschutz wird eine EDV-gestützte Auskunft im Bereich der Lebensmittelüberwachung ausgearbeitet. Verbraucherschutz in der Informationsgesellschaft ist eines der Satzungsziele der Initiative D21.

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bietet eine Suchmaschine für 019er Rufnummern an.

    Damit können Verbraucher leichter den Netzbetreiber zu einer 0190-Nummer finden und sind so auch schneller in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen. Nach Paragraph 13 a der Kundenschutzverordnung sind die Netzbetreiber verpflichtet, Maßnahmen zur Unterbindung von Rechtsverstößen bei einer missbräuchlichen Nutzung der 0190-Nummer zu ergreifen. Bisher war die Suche nach dem Netzbetreiber sehr aufwendig, da die Endanbieter ihre Netzbetreiber vielfach wechselten. Die Suchmaschine befindet sich auf der Internetseite der Regulierungsbehörde.

    [Quelle: mosa]