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Ein Jahr Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung galt es zu feiern: Während Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, SPD den vom Bund finanziell geförderten Ausbau von Ganztagsschulen als größtes deutsches Schulprogramm überhaupt lobt, verstummen auch ihre Kritiker nicht. Hauptproblem: das Geld aus Berlin ist ausschließlich für Sachmittel und Baukosten zu verwenden - ob zusätzliche Lehrerstunden bezahlt werden, obliegt allein den Bundesländern. Diese rufen in unterschiedlicher Intensität die bereitgestellten Mittel ab. Und ebenso unterschiedlich sind die pädagogischen Konzepte der einzelnen geförderten Schulen: nicht alle bieten auch tatsächlich ganztägigen Unterricht an, von Bundesland zu Bundesland variieren die inhaltlichen Vorgaben erheblich. In vielen Schulen werden die Kinder am Nachmittag nur betreut, nehmen Förderstunden oder die Angebote von Sportvereinen und privaten Musikschulen wahr. In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung bereits im Jahr 2001 den Anstoß für pädagogisch begleitende Ganztagseinrichtungen gegeben und klare Kriterien für die Programme am Nachmittag formuliert - mit dem Effekt, das hier bereits ein hoher Anteil von Schulen den Halbtagsunterricht auf den ganzen Tag ausgedehnt hat. Auch in Hessen profitieren insbesondere die bereits bestehenden Ganztagsschulen von den Zuwendungen des Bundes. Unterdessen hat auch der Bundeskanzler in dieser Woche eine Ganztagschule besichtigt und ist zu der Überzeugung gekommen, dass gerade eine "Mischung aus Unterricht und Arbeitsgruppen" bei den Schülern prima ankommt.

Von Jacqueline Boysen | 14.05.2004
    Im Zuge der überfälligen Modernisierung des Schulwesens in Deutschland brechen immer häufiger auch die starren Vorgaben des altehrwürdigen Staatsexamens auf: An verschiedenen Universitäten setzt sich das zweistufige Modell der Bachelor- und Masterstudiengänge auch für den Lehrerberuf durch. Der Stifterverband für die Wissenschaft und die Mercator-Stiftung haben nun zum ersten Mal Modernisierungsvorschläge prämiert: "Neue Wege in der Lehrerausbildung", heißt das Programm, an dem sich von 110 pädagogischen Fakultäten immerhin 78 beteiligten. Acht Preisträger, allen voran die Unis in Bamberg, Göttingen und Paderborn erwarben sich Meriten und Fördergeld. Die Kerngedanken der prämierten Programme sind es wert, unter die Lupe genommen zu werden: Sie kreisen nicht allein um die Idee, das Studium der künftigen Lehrer praxisnäher zu gestalten. Vor allem sollen sich die Studenten intensiv nach ihrer persönlichen Eignung für den Lehrerberuf befragen und lernen, ein eigenes Profil zu entwickeln, also bestimmte zusätzliche Qualifikationen in den Lehrbetrieb mitbringen. Das ebenfalls ausgezeichnete Konzept der Universität Erfurt sieht vor, alle künftigen Lehrer zunächst gemeinsam sechs Semester lang zu einem Baccalaureat zu führen, das die Grundlage für die zweite Studienphase ist. Erst jetzt, im Magisterstudium folgt die Spezialisierung auf den eigentlichen Lehrerberuf und auf die Schularten. Die Konzeption mit der verbindlichen Studienrichtung "Pädagogik der Kindheit" verspricht eine Aufwertung insbesondere der bisher eher stiefmütterlich behandelten Grundschullehramtskandidaten. Haben die Studenten schließlich den Magister und Praktika erfolgreich hinter sich, treten sie wie bisher ein Referendariat an, sich das allerdings verkürzen ließe, wie der Erfurter Uni-Präsident den künftigen "Magistern des Lehramts" verspricht.

    Die Jury, die sich den aufwendigen Ideen für das Entstauben der Lehrerausbildung gewidmet hatte, machte deutlich, wie dringend reformbedürftig das System ist. Zuerst ginge es natürlich darum, im europäischen Kontext bestehen zu können und junge Lehrer zeitgemäß auf ihren Berufsalltag vorzubreiten. Darüber hinaus aber sei auch der deutschen Wissenschaft auf die Sprünge zu helfen. So beklagt der Vorsitzende der Jury, Hans Weiler von der Stanford University, es gebe einen eklatanten Mangel an intelligenter Forschung in Deutschland.

    Und eine letzte Frage: Wer haftet eigentlich bei Übermut auf dem Schulhof? Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten eines 13-Jährigen, der eine Mitschülerin in der Pause mit einem Knallkörper erschrecken wollte. Das Mädchen erlitt einen Gehörschaden. Schüler, die nicht etwa mutwillig anderen Schaden zufügen, sind für die Folgen ihres Leichtsinns nicht haftbar zu machen, beschied das Oberste Gericht. Die gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen - und Rangeleien im Spiel bleiben weiterhin straffrei. Ob Knallfrösche auf den Schulhof gehören, dazu äußerten sich die Richter nicht.