Archiv

Niedersachsen
"Menschen der Freiheit beraubt" - Bundesgerichtshof muss Haftstrafe gegen Richterin aus Rotenburg prüfen

Der Bundesgerichtshof muss über die Haftstrafe für eine Richterin wegen Rechtsbeugung entscheiden.

    Ein Richter geht in einem Sitzungssaal des Landgerichts an der Richterbank zu seinem Sitzplatz. Im Vordergrund stehen Gesetzestexte.
    Ein Amtsrichterin hat 15 Menschen ohne Anhörung in die Psychiatrie eingewiesen. (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)
    Die Staatsanwaltschaft Verden legte vor dem heutigen Fristablauf Medienberichten zufolge Revision ein. Auch die 54-jährige Juristin vom Amtsgericht Rotenburg (Wümme) erhob demnach Einspruch gegen ihre Verurteilung.
    Das Landgericht Stade hatte es als erwiesen angesehen, dass sie in 15 Fällen eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet hatte - ohne vorher die Betroffenen angehört zu haben. Sie habe Menschen rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt und sei dabei systematisch vorgegangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die angeklagte Richterin verwies auf Arbeitsbelastungen und persönliche Schwierigkeiten. Sie bestritt jeglichen Vorsatz. Das Urteil lautet auf Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Landgericht setzte sich damit auch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinweg. Auch die Anklagebehörde hatte auf Freispruch plädiert, weil der Richterin kein Vorsatz nachzuweisen sei.
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.