
Ein entsprechendes Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes hat der Bundestag beschlossen. Für Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt künftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Bislang ist es die Hälfte. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Die Arbeitgeber sollen von Ansprechstellen unterstützt und beraten werden. Mit dem Gesetz will die Ampelkoalition mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringen und dort halten. Es soll 2024 in Kraft treten.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erfüllen nur 39 Prozent der Unternehmen die Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbinderung.
Der Bundestag billigte außerdem einen Gesetzentwurf, wonach der Einbau moderner Stromzähler in Zukunft verbindlich werden soll.
Diese Nachricht wurde am 20.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.