
Das stellten sowohl Bundeskanzler Merz als auch Innenminister Dobrindt noch einmal klar. Das Berliner Verwaltungsgericht habe die Spielräume dafür möglicherweise eingeengt, sagte Merz auf einem Kongress des Städte- und Gemeindebunds in Berlin. Aber die Spielräume seien nach wie vor da. Auch Dobrindt wiederholte die Einschätzung seines Ministeriums, dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht stünden. Man strebe jedoch eine grundsätzliche gerichtliche Klärung an.
Dafür gibt es nach Darstellung des Verwaltungsgerichts Berlin juristische Hürden. Beschwerden gegen Beschlüsse in Eilverfahren sind im Asylgesetz nicht vorgesehen. Dass die Bundesregierung an ihrer Haltung festhält, bezeichnen Oppositionspolitiker und Flüchtlingsorganisationen als rechtswidrig.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.