Migrationspolitik
Merz und Dobrindt sehen weiterhin Spielräume für Zurückweisungen an den Grenzen

Deutschland wird ungeachtet der Berliner Gerichtsurteile weiter Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückweisen.

    Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt
    Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt (Archivbild) (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Das stellten sowohl Bundeskanzler Merz als auch Innenminister Dobrindt noch einmal klar. Das Berliner Verwaltungsgericht habe die Spielräume dafür möglicherweise eingeengt, aber sie seien nach wie vor da, sagte Merz auf einem Kongress des Städte- und Gemeindebunds. Auch Dobrindt wiederholte die Einschätzung seines Ministeriums, dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht stünden. Man strebe jedoch eine grundsätzliche Klärung im Hauptsacheverfahren an.
    Ob es dazu überhaupt kommt, liegt jedoch nicht im Ermessen des Ministeriums. Das Verwaltungsgericht Berlin verwies auf bestehende juristische Hürden. Denn eine Beschwerde gegen die Eilbeschlüsse sei nach dem Asylgesetz nicht möglich. Zudem habe die Kammer aus drei Berufsrichtern den vorliegenden Fällen eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen, sagte eine Gerichtssprecherin.
    Justizministerin Hubig erklärte, auch die Regierung müsse sich selbstverständlich an Gerichtsentscheidungen halten. Allerdings habe das Berliner Verwaltungsgericht nicht abschließend geklärt, ob die Zurückweisung von Asylsuchenden mit europäischem Recht vereinbar ist. Das letzte Wort in dieser Frage, so die Ministerin, habe ohnehin der Europäische Gerichtshof.
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.