
Bei der verschlüsselten Kommunikation sind Inhalte nur für die beteiligten Nutzer lesbar, nicht aber für die Anbieter der Dienste. Diese können Behörden daher keine Auskunft darüber geben, selbst wenn sie wollten.
Das britische Oberhaus soll sich am Mittwoch in letzter Lesung mit dem Gesetz befassen. Auch in anderen Ländern gibt es Bestrebungen, die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufzuweichen. Deutschland gehört bisher nicht dazu.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.